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Greicht Angeklagter setzt Kinderwagen in Brand

Zerbster muss sich wegen Sachbeschädigung, Brandstiftung, Beleidigung und Körperverletzung verantworten.

Von Andreas Behling 31.03.2019, 05:00

Dessau/Zerbst l Sachbeschädigung, versuchte schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Das Anklage-Paket, von Staatsanwalt Sven Köhler vorgetragen, ist kompakt geschnürt. Vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau steht unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten seit Freitagmittag nun die Aufgabe, welche Strafe gegen den 31 Jahre alten Zerbster zu verhängen ist.

Nach dem ersten Verhandlungstag - vier weitere sollen folgen - ist schon mal klar, dass er keine stationäre Therapie zur Alkoholentziehung will. Deshalb blieb auch vorerst eine Untersuchung durch den Sachverständigen Björn Bühler, Chefarzt im Landeskrankenhaus Bernburg, aus. Eine Einstellung, welche die Vorsitzende für überdenkenswert hält. „Das gäbe ein besseres Bild“, meinte sie. Sonst bereitet ihr und den anderen Mitgliedern der Kammer der von Sven K. Schneider verteidigte Angeklagte indes keine Schwierigkeiten.

Der kräftige Mann im weinroten Sweater, aus der Justizvollzugsanstalt Halle/Saale vorgeführt, räumt die Vorwürfe ohne großes Wenn und Aber ein. „Na sicher muss ich dafür gerade stehen“, sagte er. Ereignet haben sich die Taten an einem Sonnabendabend, es war der 13. Oktober 2018, im und am Haus, das zu der Zeit die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten bewohnte. Dorthin begab sich der Zerbster, der seit dem Morgen eineinhalb Flaschen Wodka und etwa drei Liter Bier getrunken hatte, schon in einem stark alkoholisierten Zustand.

Zunächst schlug er eine Scheibe der Hauseingangstür ein und demolierte einen geschlossenen Rollladen. Allerdings relativierte sich die Angabe, dass dabei ein Hammer zum Einsatz kam. Tatsächlich handelte es sich um den hölzernen Schläger eines Kricketspiels für Kinder. Als ihm Zutritt in den Flur verschafft worden war - ein Bewohner soll aufgeschlossen haben, ohne etwas zum zerbrochenen Glas zu sagen -, setzte er einen dort abgestellten Kinderwagen in Brand.

Wieder auf die Straße zurückkehrend, versetzte er einem Anwohner, der zwischenzeitlich die Polizei verständigt hatte, mit dem verbliebenen Schlägerstiel einen Hieb gegen den Arm und versuchte sich zudem den Polizeibeamten, die kurz darauf eintrafen, mit Gewalt zu widersetzen. Hierbei beschimpfte sie der 31-Jährige, der als Hausmeister tätig ist sowie Entrümpelungs- und Abrissarbeiten durchführt, als kleine Dreckstücke und Affen. Den Beamten, die zu einem Hüftwurf und Handfesseln greifen mussten, gelang es, den brennenden Kinderwagen aus dem Flur zu schaffen und so ein Übergreifen des Feuers auf das Wohnhaus zu verhindern.

Der Angeklagte gab an, dass er sich durch - nach seinen Worten ebenfalls „blitzeblaue“ - Bekannte seiner Ex-Partnerin bedroht und provoziert fühlte. „Da bin ich in Rage gekommen. Irgendwann war mein Pegel so, dass ich los bin. Beim Kinderwagen weiß ich nicht, was mich geritten hat. Ich hätte das Feuer gelöscht, doch ich hatte nichts dabei“, führte er aus.

Die Hauptverhandlung wird am 9. April fortgesetzt.