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Grillen im Sommer Idyllisches Brutzeln am Dorfteich

In Zerbst gibt es nur einen öffentlichen Grillplatz, nämlich in Jütrichau. Um den nutzen zu können, gilt es einige Regeln zu beachten.

Von Daniela Apel 12.08.2020, 06:00

Zerbst/Jütrichau l Ein saftiges Steak zu frischem Salat und einem kühlen Bier – das gehört für viele in den Sommermonaten einfach zur Entspannung vom Alltag dazu. Wer allerdings keinen eigenen Garten oder eine Wohnung mit Balkon besitzt, der muss zum Grillen woandershin ausweichen. Gemütliche Ecken gibt es in der Einheitsgemeinde Zerbst einige, die Zahl der öffentlichen Plätze, um Fleisch oder Gemüse auf den Rost zu legen, ist jedoch äußerst überschaubar.

Einzig in Jütrichau existiert seit 2014 ein solcher Grillplatz. Idyllisch gelegen befindet sich die gepflegte Anlage direkt am Dorfteich am Rande des Festplatzes, der nicht nur zum gemütlichen Beisammensein einlädt, sondern auch zu sportlichen Aktivitäten – wer mag, kann Tischtennis, Volleyball oder Basketball spielen, bevor man sich die frisch gebrutzelte Bratwurst schmecken lässt.

Für die Ortschaft hat sich die Investition in den fest installierten Grill gelohnt. Er werde „sehr, sehr gut“ angenommen freut sich Ortsbürgermeister Denis Barycza. Allein schon für die Veranstaltungen, die die Jütrichauer traditionell durchführen, sei es ein Mehrwert. „Aber auch Schulklassen oder Kollegenkreise aus Betrieben haben den Grillplatz in den vergangenen Jahren bereits genutzt oder es wurden Geburtstage hier gefeiert“, blickt Denis Barycza zurück.

„Alles kein Problem, so lange man sich anmeldet“, sagt er. Wer gern am Jütrichauer Dorfteich im Schatten der hohen Bäume grillen möchte, muss sich 24 Stunden vorher anmelden. „Dann gibt es eine kurze Einweisung und die Übergabe erfolgt“, schildert der Ortsbürgermeister. Allerdings ist eine Kaution zu hinterlegen. „Wir wollen, dass kein Vandalismus stattfindet, der Grill anschließend wieder sauber gemacht und der Müll entsorgt wird“, begründet er. „Wenn alles schick und ordentlich ist, dann freuen wir uns und ich denke diejenigen, die den Grillplatz nutzen, auch“, bemerkt Denis Barycza. Natürlich gibt es dann das Geld zurück.

Von grobem Vandalismus seien sie bislang glücklicherweise verschont geblieben, sagt der Ortsbürgermeister. Einzelne Schäden am Grill mussten aber schon verzeichnet werden. Durch eine Kette war zwar die Verschlusssicherheit gewährleistet, manch „kreativen Griller“, wie es Denis Barycza ausdrückt, hielt das allerdings nicht davon ab, sich Zugang zur Feuerstelle zu verschaffen. Mitunter warfen sie sogar Holz hinein, um ein Lagerfeuer zu entfachen. Aus dem Grund wurde nun eine stabile Abdeckplatte angebracht, die mit einem Schloss gesichert ist, so dass ein Nutzen ohne Befugnis nicht mehr möglich ist.

Wer zum Grillen lieber in eine Zerbster Parkanlage ausweichen möchte, sollte sich ans Ordnungsamt der Stadt wenden. „Wir sprechen die Verhaltensregeln ab und dann steht dem im Grunde nichts entgegen“, sagt Kerstin Gudella. Wer beispielsweise im Schlossgarten grillen möchte, müsste den Grill ständig beaufsichtigen, geeignetes Löschmaterial dabei haben und im Anschluss die Fläche beräumen und bereinigen. „Bisher hat das immer funktioniert“, bemerkt die Amtsleiterin.

Bei einer hohen Waldbrandwarnstufe – aktuell gilt die 4 – werde geschaut, wie die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind, und entschieden, ob eine Erlaubnis zum Brutzeln erteilt werde oder nicht. Denn eine explizite städtische Regelung zum Grillen an öffentlichen Plätzen gibt es nicht für die Einheitsgemeinde. „Wir sind ländlich geprägt, da wird zu Hause gegrillt“, sagt Kerstin Gudella. Entsprechend selten komme es vor, dass jemand tatsächlich in einem Park grillen möchte.

Was in jedem Fall greift, ist das Landeswaldgesetz. „Offene Feuer sind im Wald verboten“, sagt Ordnungsamtsmitarbeiter Christian Neuling. Nur öffentlich ausgewiesene Grillplätze dürfen genutzt werden.

Ein beliebter sommerlicher Rückzugsort ist die Elbe. Das Flussufer liegt jedoch bis auf kleine Bereiche fast vollständig im Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Dort sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung der geschützten Auenlandschaft führen könnten, wie Andreas Rößler erläutert. „Damit ist auch das Grillen auf einer Elbbuhne nicht erlaubt“, konstatiert der Leiter des Umweltamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Bleibt derzeit noch ein Faktor: Corona. Gemäß der momentan geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist Grillen beispielsweise in Parks möglich. Es wird aber empfohlen, sich mit nicht mehr als zehn Personen aufzuhalten – es sei denn, es handelt sich um maximal zwei Hausstände oder nahe Verwandte sowie deren Ehe- und Lebenspartner. „Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist allerdings verboten“, schränkt Christian Neuling ein.

Verstöße gegen Grillverbote gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen geahndet, die mitunter mehrere zehntausend Euro betragen können.