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Grundschule Bekommt jeder einen Hortplatz?

In Zerbst fehlt es an ausreichend Hortplätzen. Der Bedarf ist höher als die derzeitigen Kapazitäten.

Von Daniela Apel 07.03.2020, 00:01

Zerbst l „Ich kam mir so hilflos vor“, sagt Yvonne Ludewig. Ihr Sohn wird Ende August eingeschult. Er wird eine der beiden ersten Klassen der Astrid-Lindgren-Grundschule im Zerbster Amtsmühlenweg besuchen. Am Montag fand dazu die erste Elternversammlung statt, die mit einem „kleinen Supergau“ enden sollte. So zumindest bezeichnet es Yvonne Ludewig.

Hortleiterin Anja Kutzner musste den anwesenden Eltern erklären, dass für die 47 künftigen Abc-Schützen derzeit nur 21 Plätze im Hort „Kunterbunt“ zur Verfügung stehen, von denen sieben bereits an Geschwisterkinder vergeben wurden. Für die übrigen 40 Mädchen und Jungen sind also nur 14 Plätze vorhanden.

In dem Moment sei es still im Raum geworden, „dicht gefolgt von den Stimmen nervöser Mütter, die sich fragen, ob sie denn ab Sommer noch arbeiten gehen können“, beschreibt Yvonne Ludewig die Reaktionen. „Eine deutliche Unruhe machte sich breit, bis dann der Run auf die 14 Anträge begann“, schildert sie.

Sie zollt dem Hortpersonal ihre Hochachtung. „Sie haben Mut bewiesen, Mut, einer Eskalation und der Wut der Eltern ausgesetzt zu sein“, findet Yvonne Ludewig. Enttäuscht ist sie von den Verantwortlichen: „Man hat das Gefühl, Kinder haben keinen Wert.“

Da würden Gesetze verabschiedet, aber nicht hinterfragt, wie diese umgesetzt werden könnten. So sei im Kinderförderungsgesetz (Kifög) geregelt, dass jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung habe, erinnert Yvonne Ludewig. Sie weiß, dass die Hortanträge an diesem Abend nicht gereicht haben und einige Kinder nun auf der Warteliste stehen.

„Es wird damit gerechnet, dass zehn bis 15 Kindern kein Hortplatz angeboten werden kann“, sagt Markus Pfeifer. Genaue Zahlen kann der Sachgebietsleiter der Zerbster Sozial-, Schul- und Sportverwaltung nicht nennen. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Lage noch ein wenig unklar, da nicht abschließend feststeht, wie hoch der Bedarf an Hortplätzen tatsächlich ist“, begründet er. So werden bis zu den Sommerferien noch Abmeldungen erfolgen – wie viele bleibt offen.

Letztlich komme es auf die realen Zahlen an, sagt auch Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). Er weiß, dass einige die seit Januar auf den Hort ausgeweitete Geschwisterregelung ausnutzen und Kinder zwar im Hort anmelden, den Platz aber nicht in Anspruch nehmen. Stattdessen würden sie ihn mit dieser „Leerbuchung“ blockieren, nur um allein den günstigeren Hortbeitrag zu zahlen statt beispielsweise die höhere Krippengebühr.

Nicht bekannt war ihm bislang, dass es im Hort „Kunterbunt“ an ausreichend Plätzen mangelt. Mit diesem Problem kämpften bis jetzt die Horte „An der Stadtmauer“ und „Zerbster Strolche“, weswegen der Landkreis sein Verwaltungsgebäude am Fischmarkt zu einem Hort herrichten wollte – das Vorhaben scheiterte allerdings an den zu hohen Kosten. Seither setzt sich Dittmann für eine alternative Lösung ein. Die gleichen Gespräche müssten dann auch im Fall „Kunterbunt“ geführt werden, sagt er. Es wäre beispielsweise zu prüfen, ob nicht Räume der Grundschule ebenfalls vom Hort genutzt werden könnten.

„Es wird sich eine Lösung finden. Jetzt haben wir März, bis August kriegen wir das mit Sicherheit hin“, sagt Cornelia Kurowski. Sie ist Geschäftsführerin des Kinder-, Jugend- und Familienwerkes der Volkssolidarität, dem Träger des Hortes „Kunterbunt“. „Momentan sammeln wir die Anmeldungen ein, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln“, sagt sie. Eltern, die keinen Antrag erhalten haben, können diesen gern formlos stellen, doch: „Sie müssen sich melden“, betont Cornelia Kurowski.

„Wir werden die Kinder betreuen können“, ist sie zuversichtlich. Dass die Hortleiterin nur 14 Anträge ausgeben konnte, hänge mit der Betriebserlaubnis zusammen, erläutert die Geschäftsführerin. Ausgelegt ist die Einrichtung für 120 Kinder, die Auslastung liegt momentan bei 100 Prozent.

Denkbar wäre eine Kapazitätserhöhung über eine Ausnahmegenehmigung. Darüber entscheidet allerdings der Landkreis. „Dorthin richtet sich auch der Rechtsanspruch der Eltern“, bemerkt Cornelia Kurowski. Für die Bereitstellung von ausreichend Hortplätzen sei der Kreis in der Pflicht, betont auch Andreas Dittmann erneut.