Herrenlose Haustiere finden im Zerbster Tierheim ein Notquartier Im Notfall schreitet die Tierrettung ein
Ein Storch, der sich im Schneefanggitter verfängt oder eine entlaufene Katze - herrenlose Tiere sind oftmals ein Fall für die Tierrettung. In Zerbst geschieht die durch Mitarbeiter des Bauhofes, die bei einem Notruf ausrücken.
Zerbst l "Morgens sind sie dann einfach da." Für Zdenka Meinhardt, die Leiterin des Zerbster Tierheimes, gehören Fundtiere zum Arbeitsalltag. "Das Ordnungsamt besitzt einen Schlüssel für unser Gelände. Werden nachts herrenlose Katzen oder Hunde eingefangen, werden sie hier in die Notunterkünfte gebracht."
"Hunde werden häufig wieder abgeholt, bei Katzen sieht das schon anders aus."
Tierheimleiterin Zdenka Meinhardt
In der vergangenen Woche waren es vier Fundhunde, die im Tierheim ihr Notquartier fanden. "Diese Anzahl an Hunden ist allerdings nicht normal. Das war wirklich eine Ausnahme", erzählt Zdenka Meinhardt. Doch Hunde werden oftmals nach wenigen Tagen wieder abgeholt. So sind mittlerweile alle vier Fundhunde wieder bei ihren Besitzern. Unterdessen ist schon wieder ein neuer Fundhund im Tierheim untergebracht worden.
"Wenn ein Fundhund da ist, schreiben wir eine Fundtieranzeige", beschreibt Zdenka Meinhardt das Procedere. Sechs Monate lang hat der Halter des Tieres Anspruch auf seinen Vierbeiner. "Wenn der Hund abgeholt wird, trägt der Halter die entstandenen Kosten, beispielsweise fürs Futter oder wenn eine ärztliche Notversorgung notwendig war", erklärt die Tierheimleiterin. Wird der Hund oder die Katze nicht abgeholt, bleibt das Tierheim auf den Futterkosten mitunter sitzen, die Kosten der ärztlichen Notversorgung trägt die Stadt Zerbst. "Hunde werden häufig abgeholt, bei Katzen sieht das schon anders aus", lautet ihre Erfahrung. Ein- oder zweimal im Jahr wird eine entlaufene Katze wieder abgeholt. Meistens aber nicht.
"Es gibt leider viel zu viele, die ihre Verantwortung den Tieren gegenüber nicht wahrnehmen", erklärt Zdenka Meinhardt. Das gilt auch für jene, die in der vergangenen Woche einen Karton mit vier Katzenjungen vor dem Tor des Tierheimes abstellten. "Tiere auszusetzen wird mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro geahndet. Wir kämpfen mit allen Mitteln dagegen an."
Ist in Großstädten die Tierrettung ein hauptamtlicher Beruf, erfolgt die Tierrettung in Zerbst meist durch Mitarbeiter des Bauhofes. "Im Falle einer Tierrettung bei Tag ist meist eine Feuerwehr im Einsatz, die über die Leitstelle informiert wird. Beispielsweise wenn es um die Rettung einer Katze vom Baum geht", erklärt Thomas Sanftenberg vom Ordnungsamt der Stadt Zerbst. Ist vor Ort kein Besitzer des Tieres ausfindig zu machen, wird das Tier den Mitarbeitern des Bauhofes übergeben, die diese dann ins Tierheim bringen. "Der Bauhof ist mit dem notwendigen Equipment ausgerüstet, um diese Funktion erfüllen zu können", so Sanftenberg.
Bei Einsätzen in der Nacht erfolgt die Alarmierung der Tierrettung meist über den Bereitschaftsdienst der Stadt Zerbst. "Dann werden die diensthabenden Bauhofmitarbeiter informiert und fahren raus." Doch auch bei Großtieren kommt die Tierrettung mitunter zum Einsatz.
"Die Kostenfrage muss in allen Fällen einzeln geprüft werden."
Antje Rohm, Pressesprecherin der Stadt Zerbst
"Bei der Rettung von Großtieren wie Pferden oder Kühen muss natürlich auch der Eigentümer beteiligt werden, da hier ein Transport durch Kapazitäten der Stadt gar nicht gewährleistet werden kann", ergänzt Stadtsprecherin Antje Rohm. Gegebenenfalls sind dann spezielle Firmen zu beteiligen, die bei Fang oder Bergung der Tiere helfen. "Bei besonderen Tieren, wie unter Naturschutz stehende Arten, werden diese im Falle einer Rettung den Eigentümern übergeben. Sind die nicht erreichbar oder es handelt sich um ein Wildtier, so gibt es Rettungsstationen, wie die Vogelwarte in Steckby, die dann in Anspruch genommen werden", ergänzt sie. Im Falle eines Storches, der sich neulich in einem Schneefanggitter eines Daches verfing, ist dieser nach seiner Rettung durch die Feuerwehr der Storchenwarte in Loburg übergeben worden.
"Die Kostenfrage muss in allen Fällen einzeln geprüft werden, wobei grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass der Eigentümer bei der Entstehung von Kosten verpflichtet ist. Bei Wildtieren regeln sich die Kosten und Verantwortlichkeiten teilweise über die Jagdpächter", erklärt Antje Rohm.