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Innenstadt Aus für Parken in zweiter Reihe in Zerbst

Die Parkordnung auf dem Zerbster Markt wird verändert. Zu den Neuerungen gehört, dass das Parken künftig kostenpflichtig ist.

Von Daniela Apel 09.10.2018, 01:01

Zerbst l Ab November 2018 soll die neue Parkordnung auf dem Zerbster Markt greifen. Das ist zumindest das Ziel, wie Kerstin Gudella erklärte. Im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss stellte die Ordnungsamtsleiterin die Pläne der Verwaltung vor.

Diese beinhalten zum einen eine veränderte Ausrichtung der Stellplätze. Das Parken in der zweiten Reihe ist künftig verboten. Stattdessen soll entlang der Nord-Süd-Achse von der B 184 zur Bäckerstraße nur noch einreihig quer zur Fahrbahn geparkt werden. Hinzu kommen Stellplätze beidseitig der Zuwegung zur Brüderstraße.

Mit dieser Regelung gibt es fortan mehr Parkplätze als bislang, wie Kerstin Gudella ausführte. Auf dem oberen Markt werden es 27 sein – inklusive zweier Behindertenparkplätze –, auf dem unteren Markt 25, dort wird eine Stellfläche als Behindertenparkplatz ausgewiesen.

Vorgesehen ist ebenfalls, die Parkflächen deutlicher zu kennzeichnen. Bislang sind diese mit Stahlnägeln auf dem Natursteinpflaster markiert, eine andere Lösung ließ der Denkmalschutz bei der Umgestaltung des Marktplatzes 2010 nicht zu. Nun sollen zusätzlich graue Streifen gezogen werden, wie die Amtsleiterin erläuterte.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass das Befahren der Innenbereiche auf dem oberen wie unteren Markt in Zukunft verhindert werden soll. Um dies durchzusetzen, ist das Aufstellen von Pflanzkübeln geplant, die die einzelnen Parkflächen begrenzen. Diese sollen eine Dauerbepflanzung erhalten, die mit geringem Aufwand zu pflegen sei. „Zugleich versprechen wir uns dadurch eine Aufwertung des Marktes“, erklärte Kerstin Gudella.

Mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises seien sie bereits im Gespräch, bemerkte die Amtsleiterin. Dort stände man dem Vorhaben der Stadtverwaltung positiv gegenüber. „Es gibt aber noch nichts Schriftliches“, ergänzte sie.

„Naja, über Geschmack lässt sich streiten“, hatte Ausschussmitglied Helmut Seidler (Freie Fraktion Zerbst) seine Probleme mit den Blumenkübeln. Vor allem hinsichtlich des Mehraufwandes für den städtischen Bauhof, über dessen Leistungsfähigkeit mal diskutiert werden müsste. „Den Pflegeaufwand sehe ich auch“, bemerkte Christiane Schmidt (Grüne). Zumal sie kein Freund von Kunststoffkübeln sei, eine Alternative falle ihr aber auch nicht ein.

Schlucken musste mancher, als Kerstin Gudella auf den „größeren finanziellen Aufwand“ für die Anschaffung der Kübel zu sprechen kam. Die Kosten für einen Blumenkübel belaufen sich demnach auf 537 Euro. Bei 44 benötigten Kübeln ergibt das rund 23.600 Euro. Zu addieren sind die Ausgaben für die Bepflanzung und die Radfahrbügel, die auf dem oberen Markt aufgestellt werden sollen. Unterm Strich errechnete Kerstin Gudella eine Summe von gut 33.600 Euro.

Die Finanzierung soll aus den Ausgleichsbeiträgen erfolgen, die für das Sanierungsgebiet „Altstadt Zerbst“ von den dortigen Grundstückseigentümern zu zahlen sind. Das zumindest sei die Überlegung der Verwaltung, führte die Amtsleiterin aus.

In der nächsten Woche sollen die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung der neuen Parkordnung beginnen, insofern die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, so Gudella.

Bis Monatsende sollen zudem die beiden Parkautomaten eintreffen, die dann auf dem Markt aufgestellt werden – einer auf dem oberen und einer auf dem unteren. Das Parken wird damit kostenpflichtig, wobei auch hier die „Brötchentaste“ ein kurzzeitiges kostenfreies Parken ermöglicht.

Und noch eine Änderung wird es geben. „Wir wollen die Tempo-30-Zone bis zur B 184 runterziehen“, erklärte Kerstin Gudella mit Blick auf Zerbst-Nord, wo es bereits eine solche Zone gibt. Diese soll um den Bereich zwischen Heide und Markt erweitert werden, was alle Straßen in diesem Areal umfasst wie beispielsweise die Haselopstraße. Die verkehrsberuhigte Zone mit Schritttempo auf dem Markt wird damit aufgehoben.

Allerdings soll es eine Ausnahme von der Rechts-vor-Links-Regelung geben, die in einer Tempo-30-Zone gilt. Um ein mögliches Verkehrschaos zu vermeiden, soll die Hauptstraßenregelung von der Heide über Wegeberg, Salzstraße und Brüderstraße bis zur Wolfsbrücke beibehalten werden. Die erforderlichen Schilder seien bereits beantragt, erzählte die Amtsleiterin von der mündlichen Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises. Auch mit der Polizei fand schon eine Beratung statt.