Innenstadt Nun Tempo 30

Was südlich der Bundesstraße schon Gang und Gäbe ist, gilt nun auch auf der nördlichen Seite - Tempo 30.

Von Thomas Kirchner 06.12.2018, 06:00

Zerbst l „Wir planen das gesamte Wohngebiet nördlich der Bundesstraße zur 30er-Zone zu machen“, versprechen Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella und Bürgermeister Andreas Dittmann im Februar diesen Jahres nach Bürgerbeschwerden gegenüber der Volksstimme.

Dies betrifft die Heide, die Rennstraße, die Haselopstraße mit Kita und Francisceum, die Lüttge Brüderstraße, die Brüderstraße und den Markt, also das gesamte Gebiet zwischen Heide und der Bundesstraße sowie zwischen der Stadtmauer und dem Markt. In Zerbst Nord gilt bereits seit längerem Tempo 30.

„Am Dienstag wurden die letzten Schilder aufgestellt und am Mittwoch noch einmal alles kontrolliert, sodass ab heute die Neuregelungen greifen können“, informiert die Ordnungsamtsleiterin.

Heute ist es nun endlich soweit. Kerstin Gudella und Andreas Dittmann haben Wort gehalten. „Gerade auch im direkten Umfeld der Kita und des Francisceums soll damit ein größeres Maß an Rücksichtnahme gewährleistet werden“, betont Dittmann.

Mit dem Vorstoß, den Bereich insgesamt zu regeln, wolle die Stadt außerdem den Schilderwald eindämmen. „Wir haben hier auf zahlreiche Bürgerhinweise reagiert“, begründet Dittmann die Änderungen.

Ab sofort ist also die Zerbster Innenstadt innerhalb der Stadtmauer eine 30er-Zone, ausgenommen ist die Bundesstraße. „Auch der verkehrsberuhigte Bereich auf dem Markt wird durch Tempo 30 ersetzt“, erklärt Gudella.

Außerdem gilt in diesen Bereichen ab sofort in Sachen Vorfahrt rechts vor links, es sei denn, Kreuzungen und Einmündungen sind mit vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen beschildert.

Auf ein Beispiel, wo sich die Vorfahrtsregelung ändert, weist Kerstin Gudella besonders hin: „Auch an der Ecke Rennstraße / Haselopstraße gilt ab sofort rechts vor links. Hier bedarf es gerade in der Anfangszeit besonderer Aufmerksamkeit“, so Gudella.

Was bleibt, ist die Hauptstraße über die Heide, die Salzstraße, Brüderstraße, Wolfsbrücke, Breite und die Fritz-Brandt-Straße – im grafisch dargestellten Stadtplan oben durch eine schwarze Linie gekennzeichnet. „Hier wollten wir nicht zu viel Verwirrung stiften und haben alles beim Alten belassen“, sagt Kerstin Gudella.

Seit kurzem greift auch die neue Parkordnung auf dem Zerbster Markt. Diese beinhaltet zum einen eine veränderte Ausrichtung der Stellplätze und zum anderen ab heute wieder die Gebührenpflicht.

Das Parken in der zweiten Reihe ist also künftig verboten. Stattdessen darf entlang der Nord-Süd-Achse von der B 184 zur Bäckerstraße nur noch einreihig quer zur Fahrbahn geparkt werden. Hinzu gekommen sind Stellplätze beidseitig der Zufahrt zur Brüderstraße.

„Mit dieser Regelung gibt es mehr Parkplätze als bislang, auf dem oberen Markt sind es 27 – auf dem unteren Markt 25“, sagt Kerstin Gudella.

Außerdem gehen heute im Laufe des Tages zwei neuen Parkscheinautomaten auf dem Markt in Betrieb. Mehrere Geschäftsinhaber auf der Breite und in der Fritz-Brandt-Straße monierten bei der Diskussion um die Abschaffung der sogenannten Brötchentaste – das 15-minütige Freiparken für kurze Wege – im vergangenen Jahr eine Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden in der Innenstadt. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Auf dem Markt beispielsweise kann man wild parken, und das kostenlos“, hieß es damals von den Ladeninhabern.

„Mit den neuen Automaten haben wir gleiche Park-Verhältnisse in der Innenstadt geschaffen“, so Gudella. Somit sind ab sofort alle Parkplätze auf dem Markt gebührenpflichtig, auch die Parkbuchten längst vor den Geschäften. Auch vor der Schwimmhalle ist das Parken ab heute nicht mehr kostenfrei. Hier geht ebenfalls ein Parkscheinautomat in Betrieb. Die Parkgebühren waren zum 1. Januar 2018 im Zuge der Haushaltskonsolidierung durch einen Stadtratsbeschluss erhöht und auf den Markt und den Parkplatz vor der Schwimmhalle ausgeweitet worden. Die Parkgebühr beträgt im gesamten Stadtgebiet an allen Parkplätzen mit einem Parkscheinautomaten 0,25 Euro je Viertelstunde. Die Höchstparkdauer ist auf dem jeweiligen Automaten verzeichnet.

Gebührenpflichtig sind die entsprechenden Parkplätze von Montag bis Freitag, jeweils von 8 Uhr bis 18 Uhr, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Ein nicht abgelaufener Parkschein kann auf anderen Parkplätzen mit Parkscheinautomat weiter genutzt werden. Die Brötchentaste gibt es aber an allen Parkscheinautomaten in der Stadt.