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Innenstadt Parkverstöße in Zerbst

Parken im absoluten Halteverbot ist in Zerbst keine Seltenheit. Mitunter führt das zu verstopften Straßen in der Innenstadt.

Von Daniela Apel 08.01.2019, 00:01

Zerbst l Seit Mai 2017 gilt auf der Zerbster Breite inzwischen ein absolutes Halteverbot. Ausgenommen ist einzig der Lieferverkehr. Trotzdem geschieht es immer wieder, dass Autos verbotenerweise am Fahrbahnrand parken – um rasch beim Bäcker oder in der Apotheke einkaufen zu gehen.

Nur schnell mal einen Brief einwerfen oder ein Paket abgegeben. Das mag sich wiederum mancher denken, der mit seinem Pkw vor der Post hält. Wenn dann jemand vorm Landkreisgebäude gegenüber parkt und auch noch ein Bus an der Haltestelle vorfährt, wird es eng und unübersichtlich in der Fritz-Brandt-Straße. Und noch ein weiteres Beispiel schilderte ein Volksstimme-Leser, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen wollte. Er berichtete, dass sich vor dem Restaurant in der Käsperstraße Auto an Auto auf dem Fußweg reihte. „Und die Polizei fährt vorbei und es passiert nichts.“ Die Reaktion der Beamten kann er nicht verstehen. „Nach welchen Kriterien wird da vorgegangen?“, fragt er sich.

„Zuständig für die Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen sind die jeweiligen Ordnungsämter und Kommunen“, sagt Polizeisprecher Michael Däumich. Sofern es die Einsatzlage zulasse, würden die Polizisten allerdings auch selbst eingreifen und den jeweiligen Parkverstoß mit einem Verwarn- oder Bußgeld ahnden und den Verantwortlichen auffordern, sein Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen oder zu entfernen.

Wenn die Beamten jedoch gerade zu einem dringenden Einsatz unterwegs sind, hätten sie dafür keine Zeit. Selbst wenn es durch das falsche Parkverhalten zu einer Behinderung kommt, reagiert Däumich auf die Vorwürfe der Volksstimme-Leser. Konkrete Beschwerden, die Zerbst betreffen, lägen der Polizei derzeit nicht vorliegen, bemerkt er.

„Privatpersonen können natürlich in Einzelfällen solche Sachverhalte dokumentieren und dies der zuständigen Behörde mitteilen“, erklärt der Pressesprecher des zuständigen Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld.

„Jeder kann eine Anzeige erstatten“, bestätigt Kerstin Gudella. Sie leitet das Ordnungsamt der Stadt Zerbst, das für den so genannten „ruhenden Verkehr“ zuständig ist. Drei Außendienstmitarbeiter würden sich um das Einhalten der Parkordnung kümmern, erläutert sie. „Sie haben einen Bestreifungsplan und laufen danach“, erläutert die Amtsleiterin.

Regelmäßig erhält sie von ihnen Listen über die verteilten Strafzettel, das heißt, über die Art des Parkverstoßes und das erteilte Bußgeld. Dabei kristallisieren sich mehrere Bereiche innerhalb von Zerbst heraus. Neben der Breite und der Fritz-Brandt-Straße, die der Volksstimme-Leser ansprach, zählt Kerstin Gudella Puschkin- promenade, Brüderstraße, Schloßfreiheit, die Straße „Zur Nuthe“ und auch den Parkplatz vor der Volksbank als die Orte auf, an denen ihre Außendienstmitarbeiter oft Verstöße feststellen.

Mal ist überhaupt kein Parkschein gelöst oder jener längst abgelaufen, mal wird im absoluten Halteverbot geparkt oder während der Parkverbotszeit, in welcher die Kehrmaschine unterwegs ist. Darüber hinaus achten die Außendienstmitarbeiter ebenfalls darauf, dass ordentlich geparkt wird. Das bedeutet, dass beispielsweise nicht zwei Stellflächen von nur einem Fahrzeug zugeparkt werden.

Kerstin Gudella weist in dem Zusammenhang auf das erzieherische Ziel der Maßnahmen gegen Parksünder hin. Gleichwohl gibt sie zu bedenken, dass das Ordnungsamt nicht jederzeit überall sein kann, um Verstöße zu ahnden.