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Insolvenz Keine Rettung mehr für die B & A?

Der Kreistag entscheidet über die Zukunft der B & A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst. Wird der Geschäftsbetrieb eingestellt?

Von Daniela Apel 05.09.2019, 01:01

Köthen/Zerbst l Landrat Uwe Schulze will im Kreistag heute eine Beschlussvorlage zur B & A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst einbringen. Statt das in Insolvenz befindliche Unternehmen wie ursprünglich vorgesehen durch eine Neuausrichtung zu retten, soll der Geschäftsbetrieb zum Jahresende eingestellt werden. Begründet wird der Vorschlag mit „erheblichen und daher nicht vertretbaren Risiken“, die mit einer Neugründung verbunden wären.

Wie Kreissprecher Udo Pawelczyk mitteilt, ist eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit der verbliebenen Geschäftsbereiche Sozialbetrieb, Sozialkaufhaus und Schulsozialarbeit in einer neuen kommunalen Beschäftigungsgesellschaft aus wirtschaftlichen, kommunalrechtlichen und finanziellen Gründen ohne Zuschüsse des Gesellschafters Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht planbar. Eine erneute Insolvenzgefahr wäre nicht auszuschließen.

Da sich gezeigt habe, dass die Sanierungsfähigkeit der B & A ohne Übernahme von neuen Geschäftsfeldern beziehungsweise ohne dauerhafte Zuwendungen des Landkreises als Gesellschafter nicht möglich sei, habe die Insolvenzverwalterin bereits im Juli 2019 die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Geschäftsbetrieb der verbliebenen Bereiche in der jetzigen Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 einzustellen.

Insolvenzverwalterin Sabine von Stein-Lausnitz allerdings widerspricht diesen Behauptungen. Stattdessen übt sie massive Kritik am Antrag von Schulz. Die Gläubigerversammlung habe ihr im Dezember 2018 nicht ohne Grund die Zustimmung gegeben, die B & A noch ein Jahr weiterzuführen. „Das ist etwas Besonderes. Denn die Gläubiger haben davon nichts außer dem Risiko“, sagt von Stein-Lausnitz. In diesem einen Jahr sollte alles versucht werden, um eine Nachfolgegesellschaft zu gründen. „Denn die B & A ist eine tolle Gesellschaft. Es ist überflüssig, dass so eine Gesellschaft Pleite geht.“

Die vom Landrat beschworenen Risiken für eine neue Gesellschaft sehe sie überhaupt nicht. „Es gibt keine Risiken. Und eine Nachfolgegesellschaft hätte auch keine Insolvenzgefahr.“

Dass die alte B & A überhaupt in Schieflage geriet, lastet sie unter anderem „einem inkompetenten Geschäftsführer“ an. Auch die Kommunale Beschäftigungsagentur (KomBA) habe eine unrühmliche Rolle gespielt. „Nachdem sie sich zum 1. Januar 2018 als Gesellschafter der B & A zurückzog und der Kreis die Anteile übernahm, hat die KomBA keine einzige Maßnahme mehr für die B & A bewilligt.“ Das sei völlig unverständlich, zumal die KomBA ebenfalls eine 100-prozentige Gesellschaft des Kreises ist. „Was jetzt mit der B & A und ihrem Vermächtnis passiert, ist selbstgemachte Pein“, sagt von Stein-Lausnitz.

Auch Matthias Berger, Leiter Maßnahmen bei der B & A, ist von der Kehrtwende des Landkreises überrumpelt worden. „Hier sind einmalige Strukturen entstanden“, so Berger. Er wisse, dass der Landrat intensiv daran gearbeitet habe, diese Strukturen und Angebote zu erhalten. „Wir haben ein Konzept geschrieben, wie es weitergehen kann.“ Für ihn ist klar: „Wir brauchen einen kommunalen Träger wie die B & A.“ Er versteht nicht, wieso es dafür keine politische Mehrheit geben soll.

Berger sieht zwei Hauptvarianten, wie das Fiasko noch abzuwenden ist: Der Kreistag lehnt Schulzes Antrag ab und beauftragt ihn, einen Gesellschaftervertrag für eine Nachfolgegesellschaft zu entwerfen. Variante zwei: Man spricht mit den Kommunen, ob man zusammen eine kommunale Gesellschaft gründet oder ob eine vorhandene wie die Stadtentwicklungsgesellschaft in Bitterfeld-Wolfen künftig die bisherigen Maßnahmen der B & A durchführt.

Landrat Uwe Schulze überzeugt das nicht. „Wir haben ja das eine Jahr genutzt und geprüft. Aber das Ergebnis ist leider, dass es nicht funktioniert.“ Das falle ihm nicht leicht, er hänge an der B & A. Aber zwei Abwicklungen – neben der B & A betrifft das die bereits in Liquidation befindliche Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft – reichten ihm. Ohne Zuschüsse des Landkreises sei eine neue Gesellschaft nicht überlebensfähig. Doch das heiße nicht, dass Maßnahmen wie Werkstätten, Sozialkaufhaus oder Gärten zum Jahresende einfach wegfallen. Das Jobcenter könne sie fortführen – als Träger müssten sich dann andere bewerben.

Sabine Stein-Lausnitz kann darüber nur den Kopf schütteln. „Ich weiß nicht, was gegen eine neue Gesellschaft spricht.“ Eine gGmbH zu gründen, dauere keine Woche. Man brauche nicht mal große Finanzmittel. Das Landesverwaltungsamt müsse zustimmen, doch der Antrag dafür sei ihres Wissens bereits gestellt. Der richtige Schritt wäre die Gründung einer neuen Gesellschaft und das Finden eines Geschäftsführers, der sich wirklich kümmert.

Sie lobt die B & A-Mitarbeiter: „Das sind tolle Leute, die für ihre Aufgabe brennen.“ Eine Gesellschaft wie die unsere müsse sich sowas wie die B & A leisten können. „Wir haben eine Verpflichtung jenen Menschen gegenüber, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben.“

„Wichtig ist, dass die Arbeitsfördermaßnahmen fortgesetzt werden können und hierfür stehen eine ganze Reihe von Maßnahmeträgern zur Verfügung“, meint der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). Er bedauert, dass es offensichtlich nicht gelungen ist, eine tragbare Lösung zur Neuausrichtung der B & A zu finden. „Zumal die Mitarbeiter einen guten Job gemacht haben und auch engagiert waren“, sagt Dittmann und ergänzt: „Ich hoffe, dass diese ihre Kompetenz bei anderen Maßnahmeträgern einbringen können.“ (mit mz)

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld tagt heute ab 17 Uhr im Country Park-Hotel in Brehna.