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Kinder Zerbst diskutiert über Kitagebühren

Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann sieht Schwierigkeiten bei sozial gestaffelten Beiträgen.

Von Thomas Kirchner 06.11.2018, 00:01

Zerbst l Auf ihrer Kreisvorstandskonferenz, die kürzlich in Egeln stattfand, monierte nicht nur der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) den zu erwartenden erheblichen administrativen Mehraufwand. „So sieht das Bundesgesetz eine einkommensgestaffelte Gebührenregelung für die Familien vor“, erklärt Andreas Dittmann (SPD), Bürgermeister in Zerbst und Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes.

Das klinge zunächst gut, würde aber eben auch die Prüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern bedeuten. „Der damit verbundene Verwaltungsmehraufwand wird wiederum die Kosten erhöhen, es sei denn, dass der Bund den Kommunen diesen Mehraufwand erstattet. Aber wer das glaubt, kann auch davon ausgehen, dass die Erde eine Scheibe ist“, betont Dittmann.

Das Gute-Kita-Gesetz zur Verbesserung der Kinderbetreuung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht vor, dass einkommensschwache Eltern künftig keine Kitagebühren mehr zahlen. Bis 2022 will der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro investieren.

Eingeführt werden soll eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge. Neben Hartz-IV-Empfängern, für die das heute bereits gilt, sollen auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag von den Kitagebühren befreit werden.

Das wäre aus Sicht von Andreas Dittmann bei entsprechend klarer Gesetzesregelung noch relativ leicht umzusetzen, da hierfür ja bereits Bescheide vorlägen, auf die sich die Kommunen dann stützen könnten, ohne dass langwierige neue Anträge gestellt werden müssten.

Bei einer weitergehenden Staffelung der Beiträge nach Einkommen, müssten dann die entsprechenden Nachweise geprüft werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Weiterhin müssen mit jedem einzelnen Bundesland Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden, erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Indes wandte sich Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) in einem offenen Brief unter anderem an die Träger der Kitas, um die Kernpunkte des neuen Kifög zu erläutern.

So sollen ab Januar 2019 Eltern nur noch für das älteste in Krippe oder Kindergarten betreute Kind zahlen. „Das Land übernimmt dann die Kosten für die jüngeren Geschwisterkinder vollständig“, heißt es in dem Brief.

„Ab 1. August 2019 sollen dann alle Kinder einen Bildungsanspruch von acht Stunden pro Tag haben“, so Grimm-Benne. Familien, die wegen Arbeit oder anderer Gründe mehr Stunden benötigen, könnten weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen. „Dazu sei kein Antrag erforderlich. Außerdem soll der Personalschlüssel in Krippe, Kita und Hort verbessert werden, so Grimm-Benne weiter.

In den Punkten, wo die beiden Gesetze konträr zueinander laufen, wie beispielsweise den Beitrag nach Einkommen zu staffeln, will das Land im Bundesrat noch entsprechende Änderungen erwirken.

„Nach Lage der Dinge könnten beide Gesetze wohl parallel oder nur gering zeitversetzt zum Tragen kommen, was für alle Beteiligten eine Herausforderung darstellen wird“, erklärte Dittmann vergangene Woche im Zerbster Stadtrat.

Verlässlich scheine bisher nur zu sein, dass der Landtag wohl im November das Kifög beschließen wird, um die Veröffentlichung im Gesetzblatt im Dezember zu schaffen.

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Wirksamkeit der neuen Geschwisterermäßigung soll dann vermutlich über einen Erlass des Fachministeriums die Wirksamkeit der kommunalen Satzungen zu diesem Punkt ablösen“, sagte Dittmann.

Bei einer geplanten Wirksamkeit der übrigen Landes- und Bundesregelungen zum 1. August 2019, würde dies für Elternvertretungen, Ortschaftsräte, Fachausschüsse, Stadtrat und Verwaltung dann noch mal eine ordentliche Kraftanstrengung bedeuten. „Vorher haben aber Landtag und Bundesrat noch das Wort, es bleibt also spannend“, so Dittmann.