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Körperverletzung Duo will Freispruch und Bewährung

Zwei Zerbster stehen wegen Körperverletzung vor in Dessau vor dem Gericht. Sie sollen einen 42-Jährigen getreten und geschlagen haben.

Von Andreas Behling 10.11.2020, 23:01

Dessau/Zerbst l Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau setzt ein Berufungsverfahren gegen zwei Männer aus Zerbst am 26. November fort. Verantworten muss sich das Duo wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Tat soll bereits am Nachmittag des 16. Juli 2018 vor einer Kaufhalle in Zerbst begangen worden sein.

Der 58-jährige Angeklagte, der bislang unbescholten durchs Leben kam, strebt einen Freispruch an. Ihn hatte das Amtsgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der mitangeklagte 29-Jährige möchte derweil eine Strafaussetzung zur Bewährung erreichen. Ihm war von der ersten Instanz eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auferlegt worden.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Knief will bis zum nächsten Termin weitere Recherchen anstellen. Diese betreffen den jüngeren der beiden Männer. Interessant wird sein, was über den Vollstreckungsstand eines Strafbefehls herauszubekommen ist. „Möglicherweise ist der einzubeziehen“, sagte Knief.

Staatsanwalt Olaf Braun berichtete zudem von einer weiteren Anklage wegen versuchten Raubes, zu der aber noch keine Entscheidung gefällt wurde. In der Vergangenheit musste sich der 29-Jährige, beginnend ab Januar 2007, zum Beispiel wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, Nötigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Eine Verurteilung wegen Störung der Totenruhe ist ebenfalls unter den Vorstrafen.

„Das hat man aber selten“, staunte Knief. „Ich habe auf dem Friedhof Bier getrunken, weil ich Pause machen wollte“, erläuterte der Angeklagte. Der Konsum von Alkohol spielte auch eine Rolle, als sich das Duo und ein dritter, inzwischen rechtskräftig verurteilter Mann vor der Kaufhalle mit einem Zerbster auseinandersetzte, dem man vorwarf, sich auf einer sozialen Plattform im Internet über eine frühere Partnerin des jüngeren Angeklagten lustig gemacht zu haben. Diesen Posts seien angeblich noch Fotos hinzugefügt worden.

Daraufhin wurden dem 42-Jährigen Schläge ins Gesicht und Tritte verpasst. Wie viele es genau waren, blieb aufgrund der seither verstrichenen Zeit unklar. Eine 37-jährige Frau („Ich habe keine Ahnung, wer anfing“) beendete schließlich den handfesten Streit und brachte den Geschädigten, der mehrere Prellungen davontrug, nach Hause. Kurz nach dem Vorfall habe er keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Eine Krankschreibung erfolgte dann vom 18. bis 27. Juli 2018.

Während der jüngere Angeklagte die Tat einräumte, sagte der 58-Jährige, er habe damals lediglich eine Hand auf den Kopf des mutmaßlichen Opfers gelegt und die Beteiligten aufgefordert, sie sollten die Dinge klären, wenn sie wieder nüchtern sind. Ihm sei peinlich gewesen, dass Passanten und Einkaufende auf die Gruppe aufmerksam wurden.

Sein Mandant, sagte Verteidiger Markus Brodowski, habe verhindernd eingreifen wollen. Der 29-Jährige berichtete, schon einen Tag nach dem Geschehen habe er sich beim Opfer entschuldigt. „Wir tranken dann jeder ein Bier. Und die Sache war erledigt. Heute vertragen wir uns wieder. Alles ist im grünen Bereich.“

Der Geschädigte rekapitulierte den Vorfall freilich anders. So habe sich der ältere Angeklagte keineswegs zurückgehalten. „Nach zwei Schlägen sagte er zu mir, dass ich den Kopf unten lassen soll. Sonst würde er nochmals zuhauen.“ Warum die Männer ihn traktierten, wisse er nicht. Dass es um von ihm im Netz verbreitete Nachrichten ging, bestritt er. „Davon habe ich keine Ahnung. Für mich kam der Angriff unvermittelt.“