Lärm-Karte Wie laut ist Zerbst?

Das Umweltamt erstellt im Auftrag der EU eine Lärm-Karte. Zerbster in betroffenen Bereichen können sich mit einbringen.

Von Arlette Krickau 14.10.2017, 01:01

Zerbst l Das Thema Lärm beschäftigt derzeit das Land Sachsen-Anhalt und damit auch die Stadt Zerbst – von EU wegen. Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind.

Der Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie wird vor allem verursacht vom Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie von Industriegebieten in Ballungsräumen. In Zerbst ist es eindeutig die Bundesstraße 184, denn dortfahren pro Jahr mindestrens drei Millionen Kraftfahrzeuge entlang, und auch die Bahntrasse.

Um eine Lärmkartierung für alle Regionen vornehmen zu können, wurden bereits zahlreiche Messungen seitens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vorgenommen. Ergebnisse für Zerbst an der B 184: Eine Schule ist von Umgebungslärm betroffen. Das Krankenhaus ist ruhig gelegen. 260 Menschen leben nachts mit einer Beschallung zwischen 55 und 60 dB, 77 Menschen haben nachts einen Geräuschpegel zwischen 60 und 65 dB und sechs Zerbster liegen nachts bei 65 bis 70 dB im Bett. Das geht aus einem Bericht zur Lärmkartierung in Zerbst des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hervor.

In einem weiteren Schritt sollen die Bürger selbst in dem Kartierungsverfahren beteiligt werden. Die EU-Kommission legt großen Wert auf eine umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung bei Diskussion zur Auswertung der Ergebnisse bei diesem Thema. Alle Gemeinden, die betroffene Einwohner ermittelt haben, die nächtlichem Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind, der nachts oberhalb von 55dB liegt, sollen die Möglichkeiten einer Lärmaktionsplanung prüfen. In Zerbst betrifft das nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz 343 Einwohner und damit ergibt sich für Zerbst die Notwendigkeit zur Prüfung der Durchführung einer Lärmaktionsplanung.

Solch eine Lärmaktionsplanung sei schon einmal Thema in der Verwaltung und auch im Stadtrat gewesen, sagt Bürgermeister Andreas Dittmann. Da für die Zerbster die beiden Hauptlärmregionen schnell ausgemacht waren – die B 184 und die Bahntrasse – entschieden sich Verwaltung und Rat gegen eine Lärmaktionsplanung. „Beides sind nicht unsere Bereiche. Das eine ist Bundesstraße und das andere die Deutsche Bahn. Auf beides haben wir wenig Einfluss“, erklärt der Bürgermeister weiter.

Die B 184 sei in stetiger Kontrolle durch den Landesstraßenbau. Regelmäßig würden Messungen durchgeführt werden, danach würde sich bei Veränderungen richten, ob beispielsweise ein anderer Belag auf die Bundesstraße aufgetragen wird.

Wegen der wenigen Einflussnahmemöglichkeiten auf diese beiden Lärmbereiche hatte sich die Stadt damals gegen einen Lärmaktionsplan entschieden. Nun wird die Lärmkartierung von der EU vorangetrieben. Und wer sich als Bürger beteiligen möchte, hat dazu jetzt noch bis zum 31. Oktober Zeit.

Aber: Ansprüche oder Verbindlichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen des Schallschutzes an bestehenden Straßen lassen sich hieraus nicht ableiten. Die Gewährung von Mitteln zur Lärmsanierung an Hauptverkehrsstraßen erfolgt weiterhin auf Grundlage freiwilliger Lärmsanierungsprogramme des Bundes und der Länder, wobei dafür ausschließlich deutsche Berechnungsverfahren und Verwaltungsvorschriften herangezogen werden müssen.