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Berufungsverfahren Landgericht Dessau: Zerbster akzeptiert zweijährige Haftstrafe wegen Stalkings nicht

Stalking bedeutet das wiederholte Verfolgen, Nachstellen oder penetrante Belästigen einer Person. Stalking ist ein Gewaltverbrechen und hat vielfältige Erscheinungsformen. Ein Zerbster muss sich ab 20. Februar in einem Berufungsverfahren unter anderem wegen Nachstellung, Hausfriedensbruch und Bedrohung verantworten.

30.01.2023, 14:42
Ein Zerbster muss sich in einem Berufungsverfahren wegen Nachstellung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Bedrohung vor dem Dessauer Landgericht verantworten.
Ein Zerbster muss sich in einem Berufungsverfahren wegen Nachstellung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Bedrohung vor dem Dessauer Landgericht verantworten. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa

Dessau/Zerbst (vs) - Ab dem 20. Februar, 9 Uhr, muss sich ein 31-jähriger Mann aus Zerbst vor der 7. Strafkammer des Landgerichtes Dessau wegen Nachstellung – auch Stalking genannt, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Bedrohung verantworten.