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Gerichtsverfahren Drogenhandel im großen Stil

Wegen Drogenhandel muss sich ein 34-jähriger Zerbster vor dem Gericht verantworten. Das finale Urteil wird noch Zeit in Anspruch nehmen.

Von Andreas Behling 17.12.2020, 06:00

Dessau/Zerbst l Das erstinstanzliche Verfahren, das gestern vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau Roßlau gegen einen Mann aus Zerbst begann, könnte langwieriger werden als zunächst geplant. Aktuell steht fest, dass neben den Fortsetzungen am 21. Dezember und 11. Januar ein weiterer Termin notwendig ist. Den beraumte die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Straube vorsorglich für den 19. Januar 2021 an.

Der von Carsten Schneider verteidigte 34-jährige Angeklagte muss sich wegen überwiegend gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – in der Hauptsache geht es um Marihuana und Ecstasy – in insgesamt 52 Fällen verantworten. Die Taten sollen der Staatsanwaltschaft zufolge im Zeitraum von Herbst 2014 bis März 2016 in Dessau-Roßlau und andernorts begangen worden sein. Zum Prozessauftakt sagte Schneider, derzeit wolle sein Mandant keine Aussage machen. Zwei Zeugen – eine Mutter und ihr Sohn – nutzten zudem ihr Auskunftsverweigerungsrecht. In deren Roßlauer Wohnung soll der Angeklagte zum Teil mehrfach in der Woche erschienen sein, um größere Mengen Cannabis-Kraut vorbeizubringen. Der damals noch minderjährige Sohn habe sich anschließend darum gekümmert, die Drogen zu verkaufen. 20 Prozent vom Erlös durfte er behalten. Der Rest vom Erlös soll freilich an den Zerbster geflossen sein.

In der Anklage war davon die Rede, dass im Zuge der Ermittlungen ein Betrag in Höhe von 30.450 Euro, der mutmaßlich aus den Geschäften stammt, gesichert werden konnte. Verteidiger Schneider drängte darauf, speziell die Akten in dem Verfahren gegen den heute 20-jährigen Dessau-Roßlauer, der mit dem Verkauf der Betäubungsmittel beauftragt worden sein soll, einsehen zu können.

Ihn hatte erst kürzlich – am 3. Dezember 2020 – die zweite Strafkammer des Landgerichts zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Weil der junge Mann gegen die Entscheidung Revision einlegte – es ging neben einem Körperverletzungsdelikt genau um die Deals mit dem Zerbster – konnte er berechtigterweise die Auskunft verweigern. Seine Mutter wiederum musste ihren Sohn nicht belasten. „Das haben wir zu respektieren“, sagte der Vorsitzende, der im weiteren Verlauf wegen einer nachfolgenden Verhandlung die Vernehmung eines Polizisten unterbrechen musste.

Im ersten Teil seines Auftritts hatte der Beamte zu der Vernehmung eines Mannes, der sich über längere Zeit bei der Roßlauer Familie aufgehalten hatte, Auskünfte gegeben. Wie sich der Polizist erinnerte, habe der damals in Raßnitz inhaftierte 24-Jährige den Angeklagten auf einer Wahllichtbildvorlage zweifelsfrei identifiziert. Im Übrigen sei es zu jener Zeit so gewesen, dass nahezu jeder Drogenkonsument aus der Region den Namen des Zerbsters kannte.

Beschrieben wurde der Mann als „großer Drogendealer“, der „meist auf Bestellung“ komme. Mehrfach habe dieser auch von der Frau in Roßlau als Gegenwert für die gelieferten Betäubungsmittel Elektrogeräte entgegengenommen, die wohl zu einem großen Teil aus Diebstählen stammten. Die mittlerweile 43-jährige Frau habe als „Beschaffungskriminelle“ gegolten.

Dass der 24 Jahre alte Mann, der bei ihr in Roßlau untergekommen war, inzwischen behauptet, er habe die den Zerbster belastenden Aussagen komplett erfunden, zog wiederum der Polizist in Zweifel. „Er war clean, in sehr guter Verfassung, klar im Kopf. Und auch aussagewillig. Er wirkte nicht so voller Wut, dass er böswillig andere bezichtigte.“ Leider sei das Vorhaben, mit dem Dessauer weitere, ins Detail gehende Vernehmungen durchzuführen, gescheitert. „Das war klassisch. Als er aus Raßnitz raus war, verfiel er in alte Muster und war für uns nicht mehr greifbar.“

Dem Verteidiger entgegnete der Polizist, es habe keinen Anlass gegeben, den Mann zu unterbrechen und wiederholt zu belehren, dass er sich nicht selbst belasten muss. „Diese Belehrung hatte er vorher gelesen.“

Allerdings wies Carsten Schneider noch auf einen ganz anderen Umstand hin. Wenn nämlich Einigkeit darüber bestehe, dass der 24-Jährige, bei dem mittlerweile eine Schizophrenie diagnostiziert wurde, im Juni 2014 nach Raßnitz kam und davor gut vier Monate bei der Roßlauer Familie lebte, dann passe das, was er über angebliche Drogengeschäfte berichte, nicht in den angeklagten Tatzeitraum. Zur Erinnerung: Der beginnt erst im Herbst 2014.