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Landwirtschaft Streit um Gänsehaltung geht weiter

Die Freilandgänsehaltung in Deetz wird es 2019 nicht mehr geben, sagt Landwirt Mathias Mösenthin.

Von Thomas Höfs 11.10.2018, 01:01

Deetz l Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg konnte der Deetzer Landwirt sich nicht mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Landkreis durchsetzen. Das Landesverwaltungsamt hatte dem Deetzer Landwirt per Bescheid aufgegeben, den Acker für die Freilandgänsehaltung künftig abzudecken, um einen Eintrag von Vogelkot von darüber hinweg fliegenden Vögeln zu verhindern. Schon vor dem Verwaltungsgericht Halle hatte der Bescheid bislang weitgehend Bestand. Einer einstweiligen Verfügung wollten die Richter nicht stattgeben. Vor dem Oberverwaltungsgericht wurde die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nun bestätigt.

„Das ist das Ende der Freilandgänsehaltung in Deetz“, kommentierte Andreas Mösenthin die Entscheidung der Verwaltungsrichter. Hintergrund der Anordnung des Landkreises ist die seit Jahren geltende Geflügelpestverordnung. Nach dem Auftreten von Fällen der Geflügelpest hatte der Bund eine entsprechende Verordnung erlassen, die die Verbreitung der Seuche beschränken sollte. Unter die Geflügelpestverordnung fallen auch Gänsehalter.

Die Regelung gilt unabhängig davon, ob in Deutschland Fälle der Geflügelpest aktuell aufgetreten sind. Sorge müssen die Halter dafür tragen, dass das gehaltene Geflügel nicht mit wilden Tieren in Kontakt kommt. So sollen die Halter verhindern, dass Wildvögel die Futterstellen für Nutzgeflügel aufsuchen können.

Die Vorsichtsmaßnahmen sollen eine Übertragung der Vogelgrippe verhindern. Dabei sind die Übertragungswege der Krankheit wissenschaftlich noch nicht erforscht. Wie sich die Tiere untereinander anstecken ist nicht bekannt. In der Vergangenheit gelang es dem Erreger immer wieder, auch in Ställen gehaltene Bestände zu erreichen. Wie die Übertragungswege hier verlaufen, ist unbekannt.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sieht ein erhöhtes Risiko in der Freilandhaltung von Gänsen am Deetzer Ortsrand vor allem, weil in der näheren Umgebung regelmäßig zahlreiche Zugvögel rasten. Am Deetzer Teich ist fast das ganze Jahr über viel Betrieb. In der Elbaue sind jährlich viele Zugvögel unterwegs, die hier auf ihrem Weg einen Zwischenstopp machen und sich stärken.

Einen Ausbruch der Vogelgrippe hat es bislang in der Ortschaft nicht gegeben, obwohl jährlich sehr viele Zugvögel den Ort erreichen. Seit 2005 hält Mathias Mösenthin hier Gänse auf seinem Acker im Mais. Die Haltungsmethode wird vom Landesverwaltungsamt zertifiziert. Eine Bestätigung für die empfohlene Haltungsmethode hat auch der Deetzer Gänsehalter. Die Veterinäre des Landesverwaltungsamtes schlossen sich allerdings der Einschätzung der Veterinäre der Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld an und forderten ebenfalls einen Schutz der Anlage gegen den Eintrag von Vogelkot. Um die Forderung umzusetzen, müsste der Landwirt nun das Feld komplett abdecken. Finanziell sei das nicht zu stemmen, sagt er. Die Gänse habe er in die auf der Fläche stehenden Hallen gesperrt. „Es ist schönstes Herbstwetter. Die Tiere müssten nun eigentlich draußen sein.“

Im Herbst habe der Landwirt in der Regel eigentlich kaum Arbeit mit den Gänsen. Das habe sich nun geändert. Die Tiere müssten in den Ställen permanent versorgt und betreut werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts steht für ihn fest: „Nächstes Jahr wird es keine Gänse geben.“ Allerdings steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Vor dem Verwaltungsgericht in Halle will der engagierte Landwirt zeigen, dass die Geflügelpestverordnung aus der Sicht der Fachleute unsinnig sei, erklärt er.

Wer die Geflügelpestverordnung wörtlich nehme, dürfe auch kein Vogelfutter mehr produzieren, welches aus dem Getreideanbau vom Acker stamme. Im Prinzip führe die Geflügelpestverordnung und die Reaktion der Kreisverwaltung zu einem faktischen Haltungsverbot, zieht er die vorläufige Bilanz. Wann das Verwaltungsgericht sich tiefgründig mit den Argumenten beider Parteien befassen will, ist bislang unklar. „Es gibt noch keinen Termin für die Hauptverhandlung“, sagt Mathias Mösenthin.

Für seinen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb bedeute die Aufgabe der Gänsezucht eine enorme wirtschaftliche Belastung. Nach den Problemen in diesem Jahr mit der Dürre sei dies ein großes Problem, sagte er gestern auf Nachfrage der Volksstimme zu dem Thema.