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Missbrauchsfall Landgericht bestätigt Freispruch

Die Berufungskammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat den Freispruch für ein Ehepaar bestätigt, dessen Sohn ein Schütteltrauma erlitt.

Von Andreas Behling 15.05.2018, 23:01

Zerbst/Dessau l Die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat den Freispruch für einen 29 Jahre alten Mann aus einem Ortsteil von Zerbst und dessen 25-jährige Ehefrau bestätigt. Von der Staatsanwaltschaft war ihnen der Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen worden.

Sven Köhler, der die Anklagebehörde vertrat, forderte daher für die Eltern jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dem folgte die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Johannes Becker jedoch nicht. „Wer es war, können wir nicht sagen. Mit diesem Ergebnis müssen wir alle leben“, so der Richter.

Allerdings ging auch das Gericht davon aus, dass im Juli 2016 der zu diesem Zeitpunkt etwa sechs Wochen alte Sohn des Paares ein Schütteltrauma erlitt. „Das ist gesichert. Da kommen bei uns überhaupt keine Bedenken auf“, hielt der Richter fest. Aus der Sicht der Kammer war aber die Frage, wer der mögliche Täter war, nicht zu beantworten.

„Nach der Beweisaufnahme war nicht feststellbar, wer für den Schüttelvorgang die Verantwortung trug und wie das jeweils andere Elternteil darauf hätte reagieren müssen. Wir können hier keine Wahlfeststellung vornehmen. Denn das wäre ein Fehlurteil“, sagte Johannes Becker.

Der Richter verwies darauf, dass vom Rechtsmediziner Steffen Heide Blässe, Muskelschwäche und Fieber als die Symptome genannt wurden, die nach einem Schütteltrauma, bei dem es zum Abriss von Nervenverbindungen und Hirnblutungen komme, zuerst auftreten.

Dies seien aber bei einem Neugeborenen durchaus übliche Krankheitsbilder, die „immer mal wieder“ zu beobachten seien. Mit einer lebensbedrohlichen Situation, die ein sofortiges ärztliches Eingreifen erzwingen würde, müsse ein medizinischer Laie sie nicht in Verbindung bringen.

Als dann als nächstes Schütteltrauma-Anzeichen ein Erbrechen auftrat, hätten die Eltern sehr zeitnah reagiert und ihren Sprössling ins Klinikum geschafft.

Dort kam es einen Tag später zu dramatischen Krämpfen, die es notwendig machten, das Baby per Helikopter nach Halle zu bringen, um einen komplizierten neurochirurgischen Eingriff durchzuführen. Diese Abfolge der körperlichen Reaktionen des kleinen Patienten könne nicht für ein Urteil dienen.

Im Gegenteil: Als sich die Eltern entschlossen, ein Krankenhaus aufzusuchen – die Mutter schilderte zudem, dass ihr Sohn am Tag der Einlieferung unter ständigem Durchfall litt – kamen sie ihrer Rolle als Beschützer, der sogenannten Garantenpflicht, umfassend nach.

Mit der Entscheidung, die Berufung der Staatsanwaltschaft zu verwerfen, folgte die Kammer den Anträgen von Annegret Schumann – sie vertrat die Angeklagte – und Jörg Thomas Trabert, der den Ehemann verteidigte.

„Es ist offen, wer wie oft geschüttelt hat“, merkte Trabert an. Und auch einen Missbrauch durch Unterlassen könne man nicht konstruieren. „Denn dann müsste er oder sie gewusst haben, dass es ein Schütteln gab. Hierfür fehlt ebenfalls jeder Nachweis.“

Der Jurist unterstrich: „Es gab für die Eltern keine sichtbaren Symptome, die ein unverzügliches Handeln hätten auslösen müssen.“

Staatsanwalt Köhler bewertete dies anders. Ihm erschien es „schwer vorstellbar“, dass dem Paar, das mithin zuvor noch nie strafrechtlich aufgefallen war, die Symptome verborgen geblieben sein sollen.

„In der Familie gibt es weitere Kinder. Jedes Elternteil bringt also Erfahrungen mit“, lautete seine Argumentation. Am Ende habe der kleine Patient, bei dem es aktuell keine Hinweise auf eine Epilepsie als Spätfolge gibt, sehr großes Glück gehabt. „Solche Worte hört man von einem Sachverständigen eher selten“, sagte Köhler.

Wie die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung des Gerichts umgeht, bleibt abzuwarten. Allein ihr steht das Rechtsmittel der Revision zu, um den Freispruch erneut anzufechten.