Missbrauchsvorwurf An Katze vergangen?

Eine Katze wurde in Schora getötet und misshandelt. Ein Gutachten soll nun klären, ob sie auch sexuell missbraucht wurde.

Von Sebastian Rose 21.11.2020, 00:01

Zerbst/Schora l Idyllisch sei der kleine Feldweg gelegen. Umringt von Feldern und Bäumen sei hier eigentlich ein friedvoller Ort, berichtet Manuela Teich. Dieser Friede wurde unlängst (die Volksstimme berichtete) durch den Fund einer toten Katze massiv gestört. Nach neuesten Erkenntnissen befindet sich die Katze nun in pathologischer Untersuchung. Aber der Reihe nach.

Am Mittwoch Abend bekam das Tier-Bergungsteam des Jerichower Landes die Meldung, dass eine tote Katze gefunden worden sei. Diese soll auf dem Feldweg zwischen den Ortschaften Schora und Buhlendorf liegen. „Am Tag darauf bin ich mit einer Kollegin zur Fundstelle gefahren. Vor Ort wurde unsere schlimmsten Erwartungen noch übertroffen“, so Manuela Teich.

Die in Biederitz wohnende Tierfreundin ist seit einiger Zeit bei dem Tier-Bergungsteam des Jerichower Landes aktiv. „Wir sind Ehrenamtliche und kümmern uns bei Totfunden von Tieren um die Leichname, die Meldung an die Behörden und alles weitere“, erklärt sie. „Aus rechtlicher Sicht dürfen wir die Tiere nicht vom Fundort schaffen. Daher melden wir uns immer bei Behörden oder den städtischen Betrieben. Jetzt mussten wir allerdings zusätzlich noch die Polizei kontaktieren, da das Tier eindeutige Missbrauchsspuren im Bereich des Anus aufwies.“

Manuela Teich fuhr extra für die Sichtung des toten Tieres und für die Unterstützung einer Kollegin von Biederitz nach Schora. Vor Ort erwartete sie ein Bild des Schreckens breit. „Die Wirbelsäule der schwarz, weiß, braunen Katze war gebrochen und der Kopf wies Schlagspuren auf. Zudem machte es den Anschein, als ob jemand einen Gegenstand in das Hinterteil des Tieres eingeführt habe“, so Teich. Die vor Ort gemachten Bilder liegen der Volksstimme vor.

Nachdem auch die gerufenen Polizeibeamten sich ein Bild von der Lage gemacht hatten, wurde der Tier-Leichnam gemeinsam mit den Ordnungshütern zum Veterinäramt des Landkreises gebracht. „Dort hieß es, dass keine eindeutigen Missbrauchsspuren zu erkennen seien – lediglich Tierfrassspuren. Deshalb haben wir die Bilder einer Tierärztin aus Magdeburg vorgelegt. Diese bestätige uns mit einem Gutachten, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Missbrauchsfall handeln würde“, sagt Teich weiter.

Auch das Gutachten liegt der Volksstimme vor. Hier heißt es, dass das Tier wohl mit einem harten Gegenstand getötet worden sei und nach dem Tod mit einem Gegenstand der Anus zirka vier Zentimeter weit aufgerissen wurde. Eine pathologische Untersuchung sei, so die Gutachterin, empfehlenswert.

„Laut dem Veterinäramt wurde dies aber nicht für nötig gehalten“, erzählt Manuela Teich am Telefon. Das Veterinäramt bestätigt diesen Vorwurf nicht. Auf Nachfrage der Volksstimme beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld hieß es, die Katze sei zum Landesamt für Verbraucherschutz nach Stendal zur Untersuchung geschickt worden. Das Gutachten dazu wird laut Pressestelle Anfang nächster Woche erwartet.

Auch eine Anzeige bei der örtlichen Polizei wurde erstattet, wie Michael Däumich, Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, bestätigte. „Bei uns wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgegeben. Aus diesem Grund ermitteln die Kollegen jetzt mögliche Zusammenhänge und Hintergründe. Zu einem ärztlichen Gutachten kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen. Fakt ist aber auch, dass wir eng mit dem Landkreis und dem Veterinäramt zusammenarbeiten“, so Däumich.

Ein mutmaßlicher Besitzer des verstorbenen Tieres ist nach jetzigem Stand noch nicht ermittelt. Die Katze war weder tätowiert noch gechipt.

Leider sei der sexuelle Missbrauch von Tieren keine Seltenheit. Zoophilie beziehungsweise Sodomie sei auch in der deutschen Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes Problem, erklärt Jana Hoger, Peta- Fachreferentin, in einem Schreiben. Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Aus diesem Grund habe die Tierrechtsorganisation, die von Manuela Teich informiert wurde, auch eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, ausgelobt, so Hoger weiter.

Hinweise (auch anonym)nimmt die örtliche Polizei in der Dienststelle oder unter der Telefonnummer 03923/71 60 entgegen.