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Nach Kontrolle Ordnungsamtsmitarbeiter angegriffen

Ein Ordnungsamtsmitarbeiter wurde in Zerbst bei einer Kontrolle attackiert. Nun soll künftig die Polizei bei Kontrollen mit dabei sein.

Von Thomas Kirchner 02.10.2020, 06:00

Zerbst l Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) nutze die letzte Stadtratssitzung, um die Räte über einen unschönen Vorfall zu informieren, der sich vor einigen Wochen in Bezug auf eine Kontrolle eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen ruhestörenden Lärms ereignet hat.

„Ich muss Sie darüber informieren, dass ich mit Schreiben vom 15. September sowohl den Leiter des Polizeireviers Köthen wie auch den Innenminister unseres Landes darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich es künftig ablehne, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Polizeibegleitung in den Nachtstunden bei ruhestörendem Lärm loszuschicken“, sagte Dittmann.

Er sehe sich aufgrund eines tätlichen Angriffs auf einen seiner Mitarbeiter schon aus Gründen seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber seinen Mitarbeitern gezwungen, die bisherige Einsatz- und Bereitschaftspraxis einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

„In eben dieser Abwägung habe ich entschieden, dass ich meine Mitarbeiter anweise, dass ab dem 1. Oktober 2020 die Gefahrenabwehr im Bereich ruhestörenden Lärms ausschließlich im Beisein von Kräften der Polizei durchgeführt werden darf beziehungsweise bei Adressen mit bekannt hohem Aggressionspotenzial aus Gründen des Eigenschutzes kein Einsatz mehr erfolgen wird“, erklärte Dittmann. Davon ausgenommen seien Einsätze wie Baulärm, sonstiger Maschinenlärm und die Verletzung von Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen, soweit nicht mit einer Gefährdung zu rechnen sei.

„Eine Reaktion auf meine Schreiben steht bislang aus. Da wir hier kein Sonderfall sind, habe ich mein Schreiben, das nichts weniger ist als ein Hilferuf, auch an den Städte- und Gemeindebund adressiert, das in der nächsten Woche auch Gegenstand der Präsidiumssitzung unseres Verbandes sein wird“, so Dittmann.

Was war passiert? „Mieter hatten sich beschwert, dass trotz nächtlicher Stunde aus der Nachbarschaft ruhestörender Lärm tönte“, sagt Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella gegenüber der Volksstimme. Daraufhin habe sich der Mitarbeiter, der an diesem Tag Rufbereitschaft hatte, auf den Weg gemacht, um die Anzeige zu prüfen.

„Er hat auch mit den betroffenen Mietern gesprochen, wurde dann jedoch, als er das Grundstück verlassen wollte, tätlich angegriffen“, schildert die Ordnungsamtsleiterin den Vorfall. Der Mitarbeiter, der Rufbereitschaft hat, sei immer alleine unterwegs, „das ist schon immer so“, sagt Kerstin Gudella.

Danilo Weiser, Sprecher des Magdeburger Innenministeriums, äußert sich auf Nachfrage nicht zu Dittmanns Schreiben. Er verweist zuständigkeitshalber an die Pressestelle der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau.

„Laut dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) ist zum Beispiel für Fälle des ruhestörenden Lärms – soweit nicht aufgrund der Umstände des Einzelfalls besondere Zuständigkeitszuweisungen (zum Beispiel Baubehörde) bestehen – originär die Stadt Zerbst als Sicherheitsbehörde zuständig“, schreibt Polizeisprecher Robert Niemann.

Auch künftig werde die Polizei jederzeit im Rahmen der Amtshilfe unterstützend tätig, wenn das Handeln der zuständigen Sicherheitsbehörde – in diesem Fall das Ordnungsamt der Stadt Zerbst – nicht oder nicht rechtzeitig möglich sei und/oder beispielsweise Anhaltspunkte vorliegen, dass am Einsatzort mit Gewalttätigkeiten oder Aggressionspotenzial zu rechnen ist und dadurch eine Gefährdung für die Mitarbeiter der Stadt Zerbst zu befürchten ist. Aus dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ergebe sich für Sicherheitsbehörden und die Polizei die Aufgabe der gemeinsamen Gefahrenabwehr.

„Die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau hat die Erkenntnisse zum Anlass genommen und wird direkte und lösungsorientierte Gespräche mit den zuständigen Stellen führen, um eine Optimierung der gemeinsamen Gefahrenabwehr zu gewährleisten“, verspricht der Polizeisprecher gegenüber der Volksstimme.