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Natur Modelle dürfen weiter in der Elbaue fliegen

Das Landesverwaltungsamt hat die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet Mittelelbe zwischen Mulde und Saale veröffentlicht.

Von Thomas Höfs 02.01.2019, 07:00

Steutz l Die Verordnungen über die neuen Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt hat das Landesverwaltungsamt im eigenen Amtsblatt noch vor dem Jahreswechsel veröffentlicht. Darunter fällt auch das Naturschutzgebiet Mittelelbe zwischen Mulde und Saale. In der über 800 Seiten starken Sonderveröffentlichung des Amtsblattes steht die Verordnung über das neue Naturschutzgebiet am Ende. Erst auf Seite 784 beginnt der Verordnungstext zu dem rund 8507 Hektar großen Gebiet.

Im Sommer hatte das Landesverwaltungsamt per öffentlicher Bekanntmachung die Bürger über die Pläne der Verordnung informiert. Das Echo auf den Verordnungsentwurf war enorm. Sehr viele Bürger befassten sich mit dem Entwurf und wandten sich in der Folge an das Landesverwaltungsamt, um Hinweise zu geben. Vielen Bürgern gingen die geplanten Regelungen zu weit, war immer wieder in den öffentlichen Sitzung den Ortschaftsräte zu hören.

Von dem neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet betroffen sind vor allem die Ortschaften Steckby, Steutz und Walternienburg. Entlang dieser Elborte zieht sich das Naturschutzgebiet an dem Fluss entlang.

Innerhalb der ausgewiesenen Schutzflächen gibt es sogenannte Kernzonen. Diese dürfen von den Menschen nur noch ausnahmsweise betreten werden. Zu dem Schutzgebiet gehört der Steckby-Lödderitzer Forst. Das Waldgebiet soll in Zukunft weitgehend sich selbst überlassen bleiben und den Tieren und Pflanzen der Region einen einzigartigen Lebensraum bieten. Im Zusammenspiel mit der Elbe gibt es hier Flächen, de regelmäßig überflutet werden und anschließend wieder trocken fallen. Diese Flächen bieten einen Lebensraum für ganz besondere Spezialisten, die sich im Laufe der Evolution an die sich verändernden Lebensbedingungen angepasst haben.

Das Elbtal und die angrenzenden Flächen sind jedes Jahr Rastplatz für unzählige Zugvögel. Auf ihren Reisen quer über den Kontinent machen vor allem Gänse regelmäßig einen Zwischenhalt an der Elbe. Je nach Witterung bleiben sie mitunter auch einige Wochen vor Ort. Erst wenn andere Zugvögel in das Gebiet einfliegen, werden sie regelmäßig verdrängt. Je nach Wetterlage in Europa herrscht mitunter reger Flugverkehr an der Elbe.

In dem neuen Naturschutzgebiet gibt es eine ganze Reihe von Kernzonen, die für die Menschen in Zukunft tabu sind. Ausgenommen sind in den Plänen gekennzeichnete Wege. Sie dürfen auch in Zukunft weiterhin von den Bürgern betreten und mit Fahrrädern befahren werden. Allein in über 30 Punkten schreibt die Verordnung vor, was nicht mehr erlaubt ist. Darunter fallen sogar Modellflugzeuge. Sie und Drohnen dürfen in dem Gebiet nicht gestartet werden. Eine Ausnahme macht die Verordnung allerdings. Seit vielen Jahren treffen sich in Steutz die Modellflieger zu ihren Wettkämpfen. Für sie gibt es in der Verordnung eine Ausnahme. Im Sommer gibt es für sie ein rund eineinhalb Monate großes Zeitfenster, um ihre Wettbewerbe durchzuführen. Am Rande des Hochufers treffen sie sich dabei und lassen ihre kleinen Flieger über den Elbwiesen kreisen. Bei einem kompletten Verbot hätten sich die Modellflieger in Zukunft einen anderen Treffpunkt für ihre jährliche Veranstaltung suchen müssen.

Innerhalb des Naturschutzgebietes gibt es zudem einige Flächen, die ausdrücklich zum Betreten freigegeben sind. Das betrifft vor allem Flächen bei Steutz. Allerdings gibt es hier ebenfalls Flächen, in denen die seltene Rotbauchunke vorkommt. Auf einer Karte sind die entsprechenden Flächen veröffentlicht worden.

Für den Radtourismus an der Elbe wird die neue Verordnung kaum Auswirkungen haben. Die Radwege führen bislang bereits an den jetzt ausgewiesenen Kernzonen vorbei. In Zukunft werden die Radfahrer über neue Hinweistafeln auf die Regelungen in dem Naturschutzgebiet informiert. Denn die Touristen werden sich bei der Vorbereitung ihrer Radfahrt an der Elbe kaum mit dem Verordnungswerk auseinandersetzen und sind auf lokale Informationen angewiesen. Unter Schutz gestellt sind dabei auch einige Strandbereiche der Elbe. Außerdem gibt es ein Badeverbot im Fluss.

Betroffen von den Regeln des neuen Naturschutzgebietes ist zudem die Landwirtschaft. Die Landwirte müssen die in der Verordnung gemachten Forderungen zukünftig erfüllen. Dabei geht besonders um den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Flächen in und an dem Naturschutzgebiet.

Aufmerksam hatten die Landwirte die Diskussion verfolgt und hatten sich selbst an das Landesverwaltungsamt mit Hinweisen gewandt, sagte beispielsweise Peter Gottschalk von der Lindauer Agrico. Die Einschränkung der Nutzung kann für die Landwirte vor allem finanzielle Auswirkungen haben. In der Vergangenheit forderten die Landwirte dafür finanzielle Ausgleichszahlungen vom Land, wenn sie ihr Land nicht mehr wie gewohnt bewirtschaften dürfen.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung hat das Landesverwaltungsamt das Naturschutzgebiet nun offiziell ausgewiesen. Auf über 800 Seiten gibt es zu den einzelnen Schutzgebieten jede Menge Lesestoff für die betroffenen Bürger und Landwirte.