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Neue Satzung Kastrationspflicht für Katzen?

Soll es künftig eine Kastrationspflicht für Katzen geben? Das wird mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung für Zerbst diskutiert.

Von Petra Wiese 24.01.2020, 04:12

Straguth l Eine weitere Satzung, mit der sich die Bürgervertreter in den Ortschaften derzeit auseinanderzusetzen haben, ist die Gefahrenabwehrverordnung. „Die ist vom Gesetz her alle zehn Jahre anzupassen“, erläuterte Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella am Dienstagabend in Straguth. Die derzeitige Gefahrenabwehrverordnung tritt am 30. Juni außer Kraft, so dass bis dahin eine neue beschlossen werden muss, die ab 1. Juli dann gilt.

Wie der Name schon sagt, geht es um die Abwehr von (abstrakten) Gefahren. „Wir haben versucht, alles was in den letzten zehn Jahren im Ordnungsamt aufgelaufen ist, mit zu regeln, oder was nicht konkret war“, so Kerstin Gudella. Unter anderem wurde das Zelten und Übernachten im Fahrzeug neu geregelt.

Weiterhin wurden unter sonstigen Fortbewegungsmitteln, mit denen Personen auf Straßen und in Anlagen unterwegs sind, auch Roller, E-Scooter als Gefährdung mit aufgenommen. Ein weiterer Zusatz birgt das Lagern zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen und in Anlagen, sowie die Nutzung von Toiletteneinrichtungen.

Das aggressive Betteln ist verboten, wenn zum Beispiel Bettler Personen den Weg verstellen oder sie verfolgen, den Körperkontakt suchen, sie durch Verwünschungen oder den Einsatz eines Tieres einschüchtern.

In einem Paragrafen wird erstmals die Größe zur Nutzung von Feuerschalen festgelegt. Die dürfen nur einen Durchmesser von 1,20 Metern haben. Im Rahmen des Umweltschutzes wurde ein separater Paragraf aufgenommen.

Ein komplettes Novum ist die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen. Kerstin Gudella erklärte dazu den Hintergrund. Es geht um die Eindämmung der Katzenpopulation. Damit war auch der Tierschutzverein an die Stadt herangetreten, da dieser für Fundtiere zuständig ist und das Tierheim unterstützt. Dort besteht seit geraumer Zeit ein Katzenproblem. Derzeit gibt es eine Aufnahmestopp für Katzen, machte Kerstin Gudella deutlich. Statt 60, wie es die Kapazität eigentlich zulässt, sind es derzeit 120 Tiere. „Die Kastrationsregelung ist das einzige Instrument, was wir haben, so Gudella.

„Beim Hund begreift das jeder recht schnell“, so der Straguther Ortsbürgermeister Hans-Günter Seidler. Bei Katzen sei das anders. 95 Prozent der Hauskatzen auf dem Dorf werden recht großzügig gehalten, meinte er.

Kerstin Gudella erläuterte weiter, dass für die Hundehaltung das Land alles geregelt hat. Bei Katzen gebe es keine landesweite Regelung. Da liege es im Ermessen der Kommunen, das im Rahmen ihrer Gefahrenabwehrverordnung zu regeln. Das stoße auf unterschiedliches Verständnis. Da kam Günter Heise nicht umhin, zu erinnern, wie man früher auf den Dörfern mit überflüssigen Katzen umging, um das Problem zu regeln.

Nun muss sich zeigen, was die Ortschaftsräte dazu sagen. Die Straguther befürworteten ohne Abstriche die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung. Der Lindauer Ortschaftsrat dagegen will die beiden Absätze für Katzenhalter mit der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sowie die Ausnahmen für Rassekatzen ganz aus dem Papier gestrichen haben.

Als „Kokolores“, bezeichnete Peter Gottschalk die Regelungen. So eine Verordnung sei nur sinnvoll, wenn sie auch vollziehbar sei, meinte er. Bei so vielen tot gefahrenen Katzen könnten die sich doch gar nicht vermehren, machte er sich Luft. Katzen seien Nutztiere, so Gottschalk, die fangen Mäuse. Er kann nicht nachvollziehen, dass es für Katzen besser sei drinnen zu leben, als draußen rumzulaufen, wie vom Tierheim Interessenten suggeriert werde, die sich ein Tier holen wollten. Unter dem Vorbehalt, die beiden Absätze zu den Katzen zu streichen, stimmte der Ortschaftsrat Lindau der Gefahrenabwehrverordnung zu.

Sowohl in Lindau als auch in Straguth war man sich einig zur Frage nach einem generellen Verbot privater Feuerwerke. Die Verwaltung fragt in den Ortschaften nach, wie der Standpunkt zum Untersagen privater Feuerwerke im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember im gesamten Gemeindegebiet ist. „Ist doch mal ganz nett so ein Feuerwerk“, sprach sich Helmut Seidler gegen ein generelles Verbot aus. Da werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, war man sich in Lindau einig – alle stimmten Ja für‘s „Rumsen“.

Auch die Straguther sprachen sich gegen ein Verbot aus. „Wenn einmal im Jahr ein paar Leute was abschießen, dann sollten sie das tun dürfen“, so Hans-Günter Seidler. Noch mehr Verbote brauche man nicht. Es sei doch geregelt, wann solche Feuerwerke nicht abgebrannt werden dürfen. „Ich bin ein Gegner fortschreitender Verbote“, so Hans-Günter Seidler. Nur Günter Heise meinte, dass ein solches Verbot in der Stadt vielleicht einzusehen wäre, aber auf dem Dorf? Nun, da will man in Zerbst keine Unterschiede mehr machen – „wir sind eine Stadt“, so Kerstin Gudella.

Die Amtsleiterin hatte auch die Zahlen dabei, um die es letztendlich geht. Die Anzahl der Feuerwerke in den vergangenen Jahren hielt sich im Rahmen. 34 waren im Jahre 2017 von der Stadt genehmigt worden, 2018 waren es nur noch 18 und 2019 19. Das umfasste das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde einschließlich der von Pyrotechnikern angezeigten Feuerwerke.