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Obst Naschen von fremden Früchten

Eine Internetseite gibt Auskunft, wo man in der Region Zerbst Streuobstwiesen findet.

Von Petra Waschescio 15.06.2017, 06:00

Zerbst l Wer auf der Internetseite www.mundraub.org direkt nach Zerbst sucht, landet nur einen Treffen. An der Käsperstraße ist ein Birnbaum eingetragen.

Wer allerdings im Umkreis von 20 Kilometern schaut, findet um Dessau-Roßlau herum deutlich mehr Hinweise. Da gibt es unter anderem in Großkühnau im Kühnauer Park nahe der Steutzer Straße und an der Burgkühnauer Straßr Richtung Dessau Bäume mit selteneren Früchten: Mirabellen. Im Georgium gibt es eine Streuobstwiese mit alten Apfelsorten und nahe der Straße Am Georgenpark steht auf öffentlichem Grund eine Esskastanie. An der Hochschule wachsen Brombeersträucher und in Barby auf der anderen Elbseite stehen zwischen Alter Elbe und Fischertor Apfelbäume.

Mit den Bäumen, die an Zerbster Gemeindestraße oder an den Kreisstraßen stehen, haben alle diese Bäume eins gemein: Sie stehen zwar auf öffentlichem Grund, haben aber trotzdem einen Eigentümer - zumeist sind das die Gemeinden selbst oder der Kreis.

Das heißt, selbst wenn es verlockend ist - ohne Erlaubnis darf nicht geplückt werden. Sollte die Polizei kontrollieren, könnte das Obstpflücken als Diebstahl gewertet werden. Denn das Kavaliersdelikt „Mundraub“ gibt es nicht, auch wenn dder Name der Internetseite das nahe legt. Mundraub umfasste früher den Diebstahl unbedeutender Mengen an Lebensmitteln zu eigenen Verzehr. Strafbar war das immer, wurde nur nicht geahndet. Inzwischen werden auch solche Vergehen wie normale Diebstähle behandelt.

Zumindest im Kreis Anhalt-Bitterfeld und in der Stadt Zerbst lässt sich Ärger aber leicht umgehen.

„Die Stadt Zerbst nichts dagegen, wenn sich jemand von gemeindeeigenen Bäumen für den Eigenbedarf etwas Obst pflückt“, sagt Sprecherin Antje Rohm. Voraussetzung sei aber, dass die Bäume nicht beschädigt werden. Und: „Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich von der Stadt Zerbst eine schriftliche Erlaubnis einzuholen, um bei einer Kontrolle nicht als Dieb angezeigt zu werden. Die Erlaubnis erteilt das Grünflächenamt im Rathaus, Schlossfreiheit 12. Sie ist für ein Jahr gültig und kostet 12,60 Euro“, so Rohm weiter.

Beim Kreis erteilt die Erlaubnis die Kreisstraßenmeisterei. Dort genügt ein kurzer Anruf. „Wer Obst pflücken möchte, sollte kurz anrufen und durchgeben, wo er sich befindet, damit wir Bescheid wissen. Dann haben wir nichts dagegen“, sagt die Betriebsleiterin der Kreistraßenmeisterei, Ute Petzoldt.

Beim Finden von Früchten aauf öffentlichen Flächen ist die Internetseite „mundraub.org“ aber durchaus hilfreich. Wer auf der Startseite den Button „Finde #stadtfrüchte“ anklickt, kommt auf eine interaktive Europakarte. Wer in der Adresssuche „Zerbst“ eingibt, wird enttäuscht.

Stattdessen kann man auf Magdeburg oder Dessau klicken, dann erscheint auch die Zerbster Region und bei heranzoomen erscheinen die Symbole mit den jeweiligen Obstsort. Wer diese öffnet, findet - nicht bei allen - Hinweise auf den Standort oder, wie bei den Esskastanien im Georgium, dass viele Spaziergänger die Bäume ebenfalls kennen.

„Mundraub“ arbeitet bietet zudem Kommunen und Unternehmen einen Zusammenarbeit an. Kommunen können die Standorte und Daten der Bäume auf Mundraub veröffentlichen oder gemeinsame Pflegeaktionen mit den „Mundraub“-Nutzern planen. Unternehmen werden beraten bei ausgleichspflanzungen.

Wer mehr wissen möchte: www.mundraub.org