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Pflegegeld Zerbster Senioren haben Klärungsbedarf

Der Stadtseniorenbeirat lud in den Zerbster Ratssaal zu einem Vortrag rund um Pflege ein. Bonny Michelfeit von der IKK informierte.

Von Nadin Hänsch 19.05.2017, 11:00

Zerbst l Ab Januar 2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, das einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff beinhaltet. Zu diesem Thema hatte der Stadtseniorenbeirat eine Informationsveranstaltung im Ratssaal des Zerbster Rathauses organisiert. Referentin Bonny Michelfeit von der IKK informierte gestern, was sich für Betroffene und Angehörige geändert hat und welche neuen Möglichkeiten sich dadurch eröffnen.

Immer mehr Menschen in Deutschland werden immer älter. Im Zuge dieser Entwicklung wächst auch die Zahl der Pflegebedürftigen beständig. „Für das Jahr 2050 rechnet die Bundesregierung mit etwa 4,5 Millionen Menschen, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf Hilfe angewiesen sind“, gab Bonny Michelfeit einen Ausblick.

Jeder einzelne Pflegebedürftige verdiene es, möglichst individuell versorgt zu werden. Dieser Grundsatz solle mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz unterstrichen werden. „Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geschaffen und das Begutachtungssystem grundlegend geändert. Endlich werden körperliche, geistig und psychisch bedingte Pflegebedürftigkeit gleichrangig bewertet“, so die Referentin. Somit stehe mehr denn je der Blick auf den Einzelnen mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt.

Weitere Gesichtspunkte der Einschätzung seien die Selbstversorgung des Betroffenen und die Bewältigung seiner Krankheiten und deren Therapiemaßnahmen. Auch die Gestaltung seines Alltags und der Erhalt seiner sozialen Kontakte würden bei der Beurteilung eine Rolle spielen.

Statt Pflegestufen sorgen nun fünf Pflegegrade dafür, dass die Betroffenen besser eingeschätzt und entsprechend unterstützt werden. Pflegebedürftige, die ihren Antrag auf Pflege bei der Pflegeversicherung vor 2017 eingereicht haben, wurden automatisch dem nächst höheren Pflegegrad zugeordnet. Bei Demenzerkrankten erfolgte sogar ein zweifacher Stufensprung.

Der Pflegegrad wird anhand von mehr als 60 Kriterien aus sechs Bereichen ermittelt. Für jeden Bereich gibt es Punkte, die unterschiedlich gewichtet in das Endergebnis einfließen. Den größten Einfluss hat der Bereich Selbstversorgung, am wenigstens zählt die Mobilität. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Die Fragestellung im Bereich Mobilität lautet, wie selbstständig kann sich der Betroffene fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Dieser Bereich geht mit zehn Prozent in die Berechnung mit ein.

Im zweiten Bereich werden die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten berücksichtigt. Können Entscheidungen noch selber getroffen oder Gespräche geführt werden? Die erreichten Punkte gehen mit 15 Prozent in die Ermittlung des Pflegegrades ein. Die beiden Bereiche Verhalten und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte werden ebenfalls mit 15 Prozent bewertet.

Die größte Gewichtung mit 40 Prozent hat der Bereich Selbstversorgung. Dem schließt sich mit einem Gewicht von 20 Prozent der Umgang mit Krankheiten und Therapien an. Punkte werden hier vergeben, wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen – beispielsweise bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel – ist.

„Damit ist das System nicht leichter, sondern umfangreicher geworden“, schließt Bonny Michelfeit den Vortrag ab. Dennoch sollen die Betroffenen davon mehr profitieren, da nun individuell auf jeden Einzelnen geschaut werden könne. Das Wichtigste sei, eine Krankenkasse mit Ansprechpartnern vor Ort zu wählen, waren sich die Zuhörer einig.