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Polizei Alkohol am Steuer kann teuer werden

Die Weihnachtsmarktsaison startet in Zerbst. Leckereien und Glühwein locken zum Kosten. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen.

Von Nadin Hänsch 08.12.2017, 01:00

Zerbst l Alle Jahre wieder freuen sich die Zerbster auf den Weihnachtsmarkt. Aber mit dem Beginn der Weihnachtsmarktsaison steigt auch die Unvernunft. „Alkohol am Steuer, das kann teuer werden“, warnt der Regionalbereichsbeamte Holger Sticherling.

Freitag öffnet der Zerbster Weihnachtsmarkt und damit locken auch unzählige Büdchen mit Leckereien und Glühwein. „Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen“ empfiehlt Holger Sticherling.

„Damals war das alles noch einfacher für die Polizei und die Autofahrer“, findet der Regionalbereichsbeamte. Zu DDR-Zeiten habe für alle eine 0,00 Promille-Regelung gegolten. Also kein Alkohol am Steuer. Mit der Wende habe sich alles geändert. Erst sei die Promillegrenze von 0,00 auf 0,8 und dann wieder auf 0,7 Promille festgesetzt worden.

„Dabei ist es schwierig für Fahrzeugführer einzuschätzen, wie viel sie trinken dürfen“, sagt Sticherling. Es sei nicht jeder Tag gleich. Die körperliche Verfassung spiele dabei auch eine große Rolle. Daher könne man nicht pauschal sagen, nach zwei Bechern Glühwein liege man noch unter der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille.

„Getrunken wird nicht nur zum Weihnachtsmarkt, sondern das ganze Jahr.“ Wer erwischt wird, der muss tief in die Tasche greifen, verliert womöglich seinen Führerschein und gefährdet sich selbst und andere.

Im vergangenen Jahr krachte es insgesamt 5111 Mal im Landkreis. Davon waren 82 Unfälle durch Alkohol verschuldet. Vier ereigneten sich in Zerbst. Aktuell zählt die Statistik 70 Verkehrsunfälle im Landkreis bedingt durch Alkohol, sieben davon in Zerbst. Darüber informierte Polizeikommissar Mathias Hübner vom Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld.

„Fahranfänger und alle Kraftfahrzeugführer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die gilt 0,00 Promille am Steuer“, macht der Polizist auf die Regelung im Straßenverkehrsgesetz aufmerksam.

Wer nun auf die Idee komme, das Auto stehen zu lassen und dafür das Fahrrad zu nehmen, um etwas mehr trinken zu können, der tappe in die nächste Falle. „Ab einer Promillezahl von über 1,6 ist auch Fahrradfahren eine Straftat.“ Wer erwischt wird, wird zum Aderlass gebeten. Die Ergebnisse werden dann der Führerscheinbehörde übermittelt. „Auch Radfahrern kann der Führerschein entzogen werden“, warnt Sticherling.

Wem als Kraftfahrzeugführer über 1,6 Promille Blutalkohol nachgewiesen werden, dem droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Auflage der Führerscheinbehörde und der Führerschein wird eingezogen.

Doch auch im Bußgeldbereich seien die Strafen saftig. „Wer über 1,1 Promille im Blut hat und am Steuer erwischt wird, dem droht eine Strafanzeige. Unter diesem Wert greifen die Strafen nach dem Bußgeldkatalog.“

So kostet ein Verstoß (0,5 Promille Blutalkohol) ab 500 Euro aufwärts, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. „Die Strafe richtet sich auch danach, ob derjenige schon einmal mit Alkohol auffällig geworden ist“, sagt Sticherling.