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Polizeiermittlung Gleich zwei Sexualdelikte in Zerbst

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Mann, der in Zerbst zwei Sexualstraftaten begangen haben soll.

Von Thomas Kirchner 30.09.2019, 11:28

Zerbst l Nach Informationen der Volksstimme ist es vor einigen Wochen in Zerbst zu zwei Sexualstraftaten gekommen sein. Wie erst jetzt bekannt wurde, spielte sich eine der Taten Mitte Juni in der Toberentz-Villa in der Dessauer Straße ab, die in der Nacht vom 8. zum 9. August ausgebrannt ist.

So soll sich ein Mann aus dem Umfeld der Wohnungslosen, die sich des Öfteren in der Villa zwischen Klinik und Supermarkt aufhielten und auch dort genächtigt haben, einem jungen Mädchen, die sich ebenfalls in der Villa aufhielt, zumindest sexuell genähert beziehungsweise sie sexuell genötigt haben.

Der zweite Vorfall hat sich Anfang August nahe oder in der Biaser Straße zugetragen. Hier hat ein Mann versucht, eine ältere Frau zu vergewaltigen. Bei dem Täter soll es sich um denselben Mann handeln, der auch die sexuelle Nötigung in der Toberentz-Villa Mitte Juni begangen haben soll.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dessau–Roßlau haben die beiden Taten inzwischen bestätigt. „In dem von Ihnen genannten Zeitraum und der Örtlichkeit wurden zwei Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitet“, bestätigt Maik Vanak, Sprecher der zuständigen Polizeiinspektion Dessau-Roßlau die beiden Vorfälle auf Volksstimme-Nachfrage.

Ein Verfahren sei bereits an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau abgegeben worden. „Die polizeilichen Ermittlungen im anderen Verfahren sind ebenfalls abgeschlossen, sodass dieses an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird“, so Vanak.

„Die beiden Sachverhalte kann ich so bestätigen“, schreibt auch Frank Pieper, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Es handele sich um einen deutschen Tatverdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet. „Die Ermittlungen zu beiden Sachverhalten dauern an“, so Pieper.

Auf die Frage, warum der Beschuldigte nicht bereits nach der ersten Tat in Untersuchungshaft gekommen ist, schreibt der Pressesprecher: „Das Gesetz fordert für die Inhaftierung das Vorhandensein von einem dringenden Tatverdacht und darüber hinaus von Haftgründen. Diese lagen beim ersten Sachverhalt nach damaliger Beurteilung nicht vor.“

Zu den bisherigen Erkenntnissen und zu den Tatabläufen wollte sich die Staatsanwaltschaft in Dessau jedoch nicht äußern. „Ermittlungsverfahren sind keine öffentlichen Verfahren, sodass ich Ihnen dazu auch darüber hinaus aus Gründen des Opferschutzes keine näheren Auskünfte erteilen kann“, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.