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Rauchmelder Tödliche Gefahr kommt lautlos

Wie wichtig Rauchmelder sind, hat ein Einsatz der Feuerwehr im Zerbster Altbuchsland gezeigt.

Von Daniela Apel 13.06.2019, 07:00

Zerbst l Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Zerbster Altbuchsland werden durch das Piepen eines Rauchmelders aufgeschreckt und rufen die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte können nach ihrem Eintreffen aber keinerlei Brandgeruch feststellen, entschließen sich aber dennoch, die betreffende Wohnung zu öffnen. Auf dem Wohnzimmertisch kokeln Zigarettenstummel und Papierreste vor sich hin.

Der Bewohner, der benommen auf der Couch liegt, bekommt von alledem nichts mit. Der Rettungsdienst wird gerufen. Wie sich später herausstellt, ist der Mann stark alkoholisiert. „Wir haben alles kontrolliert, den Aschenbecher ,gelöscht‘, die Wohnung gelüftet und wieder übergeben“, sagt der Zerbster Ortswehrleiter und Pressesprecher der Feuerwehr Steffen Schneider. Ein Feuerwehreinsatz, der sich genau so vor einigen Wochen in Zerbst abgespielt hat.

In der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Lambrecht geht ein ähnliches Szenario im Februar diesen Jahres nicht so glimpflich aus. Fünf Erwachsene sterben, weil sie offenbar glimmende Kippen im Müll entsorgt und so einen Wohnungsbrand ausgelöst haben.

Das Fatale: Rauchmelder, die die Opfer oder Nachbarn rechtzeitig hätten alarmieren können, werden nicht gefunden. Die Gefahr kommt leise, oftmals im Schlaf und ist fast immer tödlich: Giftige Gase, die bei Bränden in Wohnungen entstehen. Viele Opfer kommen nicht in den Flammen ums Leben, sondern ersticken oder vergiften sich aufgrund der extrem toxischen Rauchgase.

„Solche tragischen Vorfälle können sich natürlich auch bei uns wiederholen, da es keine Kontrollvorschriften für Wohnungen im privaten Bestand gibt“, warnt der Zerbster Schornsteinfegermeister Steffen Grey. Im gewerblichen Bereich, bei Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften sei der Ausstattungsgrad von 100 Prozent erreicht. „Auch die jährlichen Wartungen werden hier durchgeführt. Entsprechende Vorschriften gibt es, aber im privaten Bestand finden keine Kontrollen statt und die Ausstattung mit Rauchmeldern wird weder abgefragt noch kontrolliert“, so Grey .

In der Landesbauordnung sei festgeschrieben, welche Räume mit den lebensrettenden Geräten auszustatten sind, nämlich alle Schlafräume und alle Rettungswege beziehungsweise Flure und dass die jeweiligen Eigentümer für den Einbau und die jährliche Wartung verantwortlich sind.

„Zum Ausstattungsgrad im privaten Wohnungsbestand kann ich keine Auskunft geben, auch wie die Versicherungen dieses Thema handhaben kann ich nicht beantworten. Eines kann ich jedoch sagen: Privatleuten, die die Vorschriften gänzlich missachten, droht im schlimmsten Fall ein tödliches Unglück“, warnt der Schornsteinfegermeister.

„Zur Wartung sei zu sagen, dass überprüft werden soll, ob die Rauchmelder noch am vorgeschrieben Ort vorhanden sind, die Raucheinlassöffnungen frei von Verschmutzungen sind. „Weiterhin ist ein Funktionstest durchzuführen. Dies alles ist in Wartungsprotokollen festzuhalten. Werden Rauchmelder nicht überprüft, kann es im Notfall zum Ausfall der Geräte kommen. Im Ernstfall ist der Schutzzweck dann nicht mehr gegeben“, erläutert Steffen Grey.

Grey: „Installation und Wartung sollten durch geschultes Personal durchgeführt werden, beispielsweise von einer geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder. Das können Elektrofirmen, Schornsteinfegerbetriebe oder ähnliche Firmen sein.“

Ausstattung und Komfort von Rauchmeldern seien sehr unterschiedlich. „Die Preisspanne beginnt bei etwa zehn Euro. Empfehlen würde ich allerdings Modelle mit einer Hochleistungsbatterie, die bei bestimmungsgemäßer Funktion über die Lebensdauer von zehn Jahren hält“, sagt Grey. Danach sind die Rauchmelder ohnehin gegen Neue zu ersetzen. Erkennbar seien diese Rauchmelder daran, dass die Batterie nicht vom Betreiber gewechselt werden kann.

Auch der Zerbster Ortswehrleiter Steffen Schneider ist Verfechter von Rauchmeldern und nennt Einsatzbeispiele aus Zerbst: „Eine glimmende Zigarette löst einen Schwelbrand aus, eine Herdplatte ist nicht richtig ausgeschaltet und auf der Platte liegt brennbares Material oder der Klassiker: vergessenes Essen auf dem Herd oder im Backofen.“

Dies alles könne durchaus zur Ursache für einen ausgedehnten Wohnungsbrand werden. „Nicht selten können wir dank der Rauchmelder in solchen Fällen Schlimmeres verhindern“, sagt Ortswehrleiter Steffen Schneider. Natürlich komme es immer wieder zu Fehlalarmen durch Rauchmelder. „Doch in erster Linie retten Rauchmelder Leben“, weiß der Feuerwehrmann aus Erfahrung.

„Rauchmelder sind Pflicht und retten definitiv Leben!“, bestätigt auch der Zerbster Stadtwehrleiter Denis Barycza. „Deshalb sollten in jeder Wohnung genügend Rauchmelder installiert werden“, findet er. Auch wenn diese immer mal wieder zu Fehlalarmen führen. „Mögliche Ursachen sind ein technische Defekt, fehlende Wartung oder die Batterie neigt sich dem Ende entgegen“, schildert Barycza. Daneben können Rauchmelder versehentlich auslösen, weil sie bei Renovierungsarbeiten nicht abgedeckt wurden. Zudem seien normale Rauchmelder für den Küchenbereich nicht geeignet, gibt der Stadtwehrleiter zu bedenken. „Hier sollte man einen Hitzemelder oder küchentauglichen Melder verwenden“, rät er.

„Statistisch erfassen wir nur die Fehlalarmierungen durch private Rauchmelder“, erläutert der Stadtwehrleiter. 2018 gab es davon 15 in der Einheitsgemeinde, wobei die Ortsfeuerwehr Zerbst die meisten Alarmierungen zu verbuchen hatte. „Bei den ,heißen Einsätzen‘ wird die Alarmierungsart nicht festgehalten“, sagt Barycza. Dennoch kennt auch er, so wie Schneider, die Ursachen genau, die zu echten Einsätzen führten und fügt „Elektrische Geräte, die angefangen haben zu brennen“, zu Schneiders Aufzählung hinzu.

„Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, elektrische Geräte vor dem Verlassen der Wohnung auszuschalten und keine brennbaren Gegenstände auf Herde und Kochfelder abzustellen“, betont der Stadtwehrleiter.

Und da nie klar ist, weshalb ein Rauchmelder auslöst, sollte man „im Zweifel immer von einem echten Alarm ausgehen und die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen“, sagt Barycza. „Man könnte auch im Haus nachsehen ob man das Piepen lokalisieren oder eventuell sogar Rauch sehen kann“, ergänzt er noch.

Auf der Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.de kann man sich über gesetzliche Bestimmungen, Rauchmelder, Installation und Wartung informieren.