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Stark V Klosterprojekt verursacht hohe Kosten

Um die erhofften Gelder aus dem Stark V-Programm zu erhalten, müssen Vorplanungen her. Das verursacht Vorabkosten von rund 97.000 Euro.

Von Daniela Apel 17.11.2016, 00:01

Zerbst l Nach vorangegangener Diskussion entschied der Stadtrat im August, die in Aussicht stehenden Stark V-Gelder für zwei „wesentliche Maßnahmen“ einzusetzen, wie es in der Beschlussvorlage hieß. Rund 2,4 Millionen Euro soll Zerbst aus dem Förderprogramm erhalten. Neben der Errichtung von Löschwasserteichen in einigen Ortschaften sollen die Mittel für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Frauenklosters verwendet werden.

In das historische Objekt an der Breite sollen das Verwaltungsarchiv und das Museumsmagazin einziehen. Darüber hinaus ist angedacht, dort zukünftig ebenfalls die Mitarbeiter des Bau- und Liegenschaftsamtes unterzubringen und im Gegenzug das Verwaltungsgebäude in der Puschkinpromenade zu verkaufen. Die Entwicklung des gesamten Komplexes soll im Zusammenhang mit den angrenzenden Klosterhöfen geschehen.

Die notwendigen Fördermittelanträge wurden fristgerecht zum 30. September formell eingereicht. Nun sind die Anträge allerdings zu konkretisieren. Das betrifft vor allem das Klostervorhaben, dessen Kosten momentan auf 2 Millionen Euro geschätzt werden. Damit liegen diese über dem Grenzwert von 1,5 Millionen Euro, weshalb gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen“ die Planungsunterlagen mit einzureichen sind. Das bedeutet, dass bereits in der Beantragungsphase eine Entwurfsplanung durch einen Architekten zu erarbeiten ist. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 71.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen – Kostenpunkt: knapp 12.000 Euro.

Zu dieser Summe sind weitere 14.000 Euro hinzuzurechen. Denn da es sich beim Frauenkloster um ein denkmalmalgeschütztes Objekt handelt – die ältesten Gebäudeteile stammen aus dem Mittelalter – fordert das Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz eine historische Bauforschung für den Klausurflügel. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind ebenfalls in die Planung einzuarbeiten, da sich dies gegebenenfalls auf die Auswahl von Materialien und die Anwendung von Bautechniken auswirkt.

Da die geschilderten Leistungen im Investitionsplan für 2016 nicht enthalten sind, hatte der Haupt- und Finanzausschuss auf seiner aktuellen Sitzung über eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von rund 97.000 Euro zu befinden. Einstimmig und ohne weitere Nachfragen oder Kommentare bewilligte das Gremium die Freigabe der Mittel, so dass die Leistungen vergeben werden können. Die Deckung soll über Mehreinnahmen bei den Sonderzuweisungen zur Stärkung kommunaler Finanzkraft erfolgen.