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Stimmabgabe 40 Einwohner mit Wahlrechtsentzug

In der Stadt Zerbst sind 40 Personen mit einem Wahlrechtsentzug registriert.

Von Thomas Höfs 02.03.2019, 00:01

Zerbst l Psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hatte kürzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht müssen die Regelungen zum Wahlrecht für behinderte Menschen geändert werden. Das betrifft vor allem Menschen, für die ein Betreuer von einem Gericht bestellt wurde. Sie dürfen künftig nicht mehr pauschal von den Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen werden, urteilten die höchsten Richter.

Wären von dem Urteil auch Bürger in der Stadt Zerbst betroffen? „In der Stadt Zerbst sind 40 Personen mit einem Wahlrechtsentzug registriert. Für 23 Personen gilt dies nur in Bezug auf die Wählbarkeit. Für 17 Personen sind das Wahlrecht und die Wählbarkeit ausgeschlossen“, teilt Stadtwahlleiterin Evelyn Johannes auf Nachfrage der Volksstimme mit. Werten wolle sie die Entscheidung nicht, sagte sie weiter. Doch führt der Richterspruch bereits zu einer Änderung des Wahlrechts für die kommende Wahl?

„Das Urteil selbst kann weder Wahlgesetze noch die Durchführungsverordnungen ersetzen. Aufgrund der erforderlichen Gesetzesänderungen scheint eine Änderung der Rechtslage für die Wahl am 26. Mai eher unwahrscheinlich“, schätzt sie ein. Schließlich haben Wahlen eine längere Vorlaufzeit. Das ist schon darin begründet, dass den Bürgern ausreichend Zeit gegeben werden muss, sich eine Kandidatur zu überlegen und sich entsprechend darauf vorzubereiten.

Mit einem entsprechenden Vorlauf arbeiten auch die Verwaltungen auf den Wahltermin hin. Jeder Bürger erhält dazu von der Verwaltung eine Wahlbenachrichtigung, die ihn noch einmal auf sein Wahlrecht hinweist und den Bürger darüber informiert, wo und wann er seine Stimme abgeben kann.

Vor allem aber bedeutet die Kommunal- und Europawahl am 26. Mai jede Menge logistische Vorbereitung innerhalb der Stadt. In den Orten müssen Wahllokale eingerichtet und vor allem personell besetzt werden. Dazu muss die Kommune viele Bürger für eine ehrenamtliche Mitarbeit an dem Tag gewinnen. Bereits zum Jahreswechsel startete die Stadtwahlleiterin einen entsprechenden Aufruf. Ebenso müssen die Wahlhelfer vor dem Wahltag für die Durchführung der Stimmabgabe geschult werden. Denn immer wieder gibt es einige Fragen und Unsicherheiten.

Vor allem bei der Auszählung muss es klare Regeln geben. Nicht jeder Bürger macht beispielsweise eindeutig zu identifizierende Kreuze auf dem Wahlzettel. Mitunter schreiben die Wähler etwas dazu oder machen Kreuze neben das dafür vorgesehene Kästchen. Wie diese Stimmen dann zu werten sind und ob sie überhaupt zu werten sind, darüber werden die Wahlhelfer geschult. Schließlich müssen sie die gesetzlichen Regelungen an dem Tag einhalten.

Vor allem die Auszählung ist mühsam und langwierig. Ob es für die Europa- und die Kommunalwahlen am 26. Mai schon Ergebnisse am Abend aus allen Wahllokalen geben wird, lässt Bürgermeister Andreas Dittmann offen. Neben den Europawahlen können die Bürger die Mitglieder des Kreistages, ihren Bürgermeister, die Mitglieder im Stadt- und Ortschaftsrat wählen. Fünf Wahlurnen dürften damit in jedem Wahllokal stehen. Ausgezählt wird immer nach der Wichtigkeit der Wahl. Also beginnt die Auszählung mit der Europawahl. Die Stimmenauszählung ist hier oftmals langwierig, da die Wahlzettel sehr groß und unübersichtlich sind. Auch das geschulte Auge benötigt oftmals länger, um die Kreuze auf den Zetteln zu finden. Danach geht es mit der Auszählung der Kreistagswahl und anschließend mit der Bürgermeisterwahl weiter. Danach kommen der Stadt- und anschließend der Ortschaftsrat.

Einfacher wäre hier die elektronische Stimmabgabe. Zerbst hat darin Erfahrung gesammelt in der Vergangenheit. „Die Stadt Zerbst hat bereits in den Jahren 2005 bis 2008 Wahlgeräte in der Kernstadt eingesetzt. Leider ist die für die Wähler komfortable Nutzung der Wahlgeräte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 nicht mehr zulässig gewesen. Ergänzend zur Urnenwahl sind nur Hilfsmittel für eine vorläufige Schnellrechnung der Wahlergebnisse zulässig“, erinnert die Stadtwahlleiterin an die Rechtslage.