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Straßenverkehr Polizei macht Zerbster Radler sattelfest

Um ihr Wissen aufzufrischen, nutzten Interessenten das Angebot einer Verkehrsteilnehmerschulung. Radler sprachen Ängste und Sorgen an.

Von Nadin Hänsch 30.03.2017, 01:01

Zerbst l Im vergangenen Jahr waren im Landkreis Anhalt-Bitterfeld insgesamt 200 Radler in einen Unfall verwickelt. In Zerbst waren es immerhin 21 Radfahrer. Diese Zahlen stellte Polizeihauptmeisterin Anja Grob vom Präventionsteam des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld kürzlich vor.

Was muss ich als Radfahrer beachten und vor allem haben sich die gesetzlichen Regelungen geändert? Solche Fragen standen auf der Agenda von Grob. Im Rahmen einer Verkehrsteilnehmerschulung speziell für Radfahrer in der Kreisvolkshochschule wollten sich einige Zerbster über ihre Rechte und Pflichten im Straßenverkehr informieren und ihr Wissen auffrischen.

„Ich hätte mir gewünscht, dass auch Vertreter unserer Stadt anwesend sind“, äußerte ein Teilnehmer. Dass es auch in Zerbst problematische Ecken für Radfahrer gibt, bestätigte auch die Polizeihauptmeisterin. Als gefährliche Strecken zählten einige Teilnehmer unter anderem den Amtsmühlenweg auf. „Wenn man in Richtung Stadt fährt, muss man auf der Fahrbahn fahren“, sagte eine Zerbsterin. Wenn dann noch ein großer Laster die Straße benutze, sei ein Unfall fast schon vorprogrammiert. „Es ist dort schon sehr gefährlich, wenn Autos an den Radfahrern vorbeifahren“, so die Radfahrerin. Als Brennpunkt wurde auch die Friedrich-Naumann-Straße genannt. Das Problem: Dort würden Autos zum Teil auf dem Radweg parken. „Dort ist manchmal so wenig Platz, dass ich sogar einmal mit meinem Rad gestürzt bin“, brachte eine Teilnehmerin in die Diskussion mit ein. Dass es an vielen Stellen noch Handlungsbedarf seitens der Stadt gebe, waren sich die Kursteilnehmer einig.

„Radfahrer dürfen nur den Fußweg mitbenutzen, wenn es durch ein Schild gekennzeichnet ist“, sagte Grob und ging dabei auf die Problematik am Amtsmühlenweg ein. Das sei nur auf der einen Seite der Fall.

Auch wenn ein Radweg gegeben ist, sei Vorsicht geboten, so Grob. Als Beispiel führte die Polizeihauptmeisterin einen Radweg, der von der Fahrbahn mit einem durchgezogenen Streifen abgetrennt ist, an. „Autos dürfen die Markierung nicht überfahren, bloß wenn Fahrzeuge daneben parken können, ist es gefährlich“, warnte Grob. „Dann müssen die Autos die Markierung zum Parken oder ausparken zwangsläufig überfahren.“

Aus Angst an gefährlichen Stellen von einem Auto erfasst zu werden, würden viele Radfahrer die Fußgängerwege benutzen, so Grob. „Ich kann die Gründe nachvollziehen, aber trotzdem ist es nicht gestattet, wenn es nicht ausgeschildert ist.“ Nur Kinder bis acht Jahre müssen den Fußweg benutzen, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. „Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie es“, informierte Grob. Es sei jedoch neu, dass nun auch Begleitpersonen den Fußgängerweg per Rad mit ihren Kindern benutzen dürften. „Ich empfehle, trotzdem den Radweg zu benutzen, wenn einer da ist.“ So würden Kinder schon früh anfangen zu üben und bis zur Fahrradprüfung in der Grundschule viel mehr Sicherheit im Straßenverkehr bekommen.

Ein wichtiges Thema war das Fahren in einer Kolonne. „Wer in einer Kolonne fährt, hat besondere Rechte.“ Die seien aber mit Vorsicht zu genießen. Wenn mindestens 15 Radfahrer in einer geschlossenen Gruppe unterwegs sind, gelten diese als Kolonne. Warnwesten, die die Zugehörigkeit kennzeichnen, seien Pflicht. „In diesem Fall ist es gestattet, in zwei Reihen nebeneinander auf der Fahrbahn zu fahren“, klärte Grob auf. „Doch das sollte vorher gut geübt sein.“

Ein Irrglaube war es bei einigen Teilnehmern auch, dass man als Radfahrer nur eine Kopie seines Ausweises mitführen müsse. „Ich habe darüber einen Bericht im Fernsehen gesehen“, richtete eine Radlerin ihre Frage an die Polizeihauptmeisterin. „Grundsätzlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer, egal, ob Autofahrer oder Fußgänger, einen Ausweis oder seinen Führerschein mitführen“, klärte Grob auf. Falls dem Betroffenen etwas passiere, sei es leichter für die Beamten die Identität festzustellen und Angehörige zu informieren. Laut Gesetz sei niemand dazu verpflichtet, diese Dokumente mitzuführen. „Aber wenn ich beispielsweise als Radfahrer in eine Verkehrskontrolle gerate, bin ich wiederum verpflichtet, ein Ausweisdokument auf Verlangen vorzuzeigen.“

Die Frage, ob man Fußgängern beim Befahren eines Kreisverkehrs Vorrang gewähren müsse oder nicht, wurde auch gestellt. „Beim Einfahren muss ich Fußgänger, die über die Fahrbahn wechseln, Vorrang lassen, aber nicht beim Ausfahren“, sagte Grob.

Viele Fragen konnten an diesem Abend beantwortet und Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden. Mit gefestigtem Wissen und neuen Erkenntnissen für den Straßenverkehr gerüstet, blieb der Wunsch offen, dass die Stadt mehr für die Sicherheit der Radler tuen sollte. Auch, wenn man als Radfahrer seine Rechte kenne, solle man mitdenken und vor allem an seine eigene Sicherheit denken, gab die Polizistin den Teilnehmern mit auf dem Weg.