1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Gegen die Ausgrenzung von Behinderten

UN-Konvention Gegen die Ausgrenzung von Behinderten

Den Aktionsplan für Teilhabe Behinderter will der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Kreises Anhalt-Bitterfeld fortführen.

14.12.2018, 04:00

Zerbst l Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hatte bereits für die Jahre 2013 bis 2018 eine Vorlage erarbeitet – der Kreistag Anhalt Bitterfeld hatte diese im Juni 2014 beschlossen. Mit diesem ersten Aktionsplan wurde unter anderem das Ziel verfolgt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern, sagt Udo Pawelczyk, Pressesprecher des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Außerdem sollten bestehende Benachteiligungen und ausgrenzende Strukturen beseitigt werden.

Diese Botschaft der Inklusion sei mittlerweile an vielen Orten und in vielen Teilen des Landkreises angekommen, resümiert Pawelczyk. Nun soll der Aktionsplan fortgesetzt werden – auch dafür wurde ein entsprechender Entwurf ausgearbeitet, der im November vom Beirat für Menschen mit Behinderungen verabschiedet worden ist.

In diesem werden laut Pawelczyk für die Jahre 2019 bis 2022 weitere Handlungsschritte festgelegt, um eine selbstbestimmte, volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, in den kommenden vier Jahren die bauliche Barrierefreiheit aller landkreiseigenen Gebäude, inklusive der Wahllokale, umzusetzen. Ein weiteres Ziel ist die inklusive, bedarfsorientierte Kinderbetreuung. Das bedeutet: Inklusive Spielplätze, eine Kita für alle, eine Ausweitung der Öffnungszeiten für die Ganztagsbetreuung der Kinder an Förder- und Sonderschulen sowie bauliche Barrierefreiheit der Kitas im Landkreis.

Auch Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung haben einen Platz in den Visionen des Behindertenbeirates. Für sie soll unter anderem ein Netzwerk gegründet werden. Außerdem sieht der Entwurf die Sensibilisierung der Bevölkerung beim Thema psychische Erkrankungen vor. Vorurteile, Stigmatisierung und Diskriminierung sollen auf diese Weise aktiv bekämpft werden. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen betrachtet es als wichtiges Anliegen, diese Handlungsansätze weiter zu verfolgen, so Pawelczyk weiter.

Pawelczyk betont, dass dabei alle am Prozess beteiligten nun viel Kraft, Mut und auch Ausdauer aufbringen müssen und schließt damit auch die Kommunen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit ein. Es müsse, so Pawelczyk, ein Klima entstehen, dass Inklusion als selbstverständliches Politik- und Verwaltungshandeln einfordert.

„Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist kein Verhandlungsgegenstand, je nach Kassenlage. Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschen- und Grundrecht“, sagt Pawelczyk. Es gelte nun, die Inhalte des vorliegenden Entwurfes durch Rückmeldungen aus der Bevölkerung, insbesondere von Betroffenen selbst, zu erweitern.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ruft dazu auf, den Entwurf des Aktionsplanes für 2019 bis 2022 aufmerksam zu lesen. Verbesserungsvorschläge sowie Ergänzungen seitens der Öffentlichkeit sind bis einschließlich Freitag, 11. Januar 2019, möglich.

Die Verwaltung der eingehenden Rückmeldungen übernimmt das örtliche Teilhabemanagement des Landkreises. Die Anmerkungen können per Post sowie per E-Mail eingesandt werden.

Der Entwurf des Aktionsplanes ist abrufbar über die Internetseite des Landkreises unter www.anhalt-bitterfeld.de. Rückmeldungen beziehungsweise Fragen gehen an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sozialamt/Teilhabemanagement, Franziska Siemke, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen. E-Mail: teilhabemanagement@anhalt-bitterfeld.de, Telefon 03496/60 10 26.