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Urteil Durch falsche Unterschrift Geld ergaunert

Wegen Betrugs musste sich ein Zerbster vor dem Landgericht Dessau verantworten.

Von Andreas Behling 08.07.2018, 06:00

Dessau/Zerbst l Wegen Betruges und Urkundenfälschung ist ein 28 Jahre alter Mann aus Zerbst zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2800 Euro verurteilt worden.

Die Entscheidung der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, in einem Berufungsverfahren gefällt, ist bereits rechtskräftig. Die Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Knief blieb unter der Forderung der Anklagebehörde. Staatsanwältin Julia Legner hatte 3250 Euro beantragt.

Von der ersten Instanz, dem Amtsgericht Zerbst, war dem umfassend geständigen Angeklagten, der ohne Anwalt im Saal Platz genommen hatte, am 7. März 2018 eine Geldstrafe auferlegt worden, die sich auf 3750 Euro belief.

Dabei handelte es sich um eine Gesamtstrafe. Allerdings war sie nicht korrekt gebildet worden. In den Betrag waren Strafen eingeflossen, die der Mann bereits bezahlt hatte. Das bestätigte die Staatsanwältin.

Dem nunmehr korrigierten Urteil lag eine Tat zugrunde, die sich bereits am 23. März 2015 in Loburg ereignet hatte. Seinerzeit gehörte der Zerbster einem kriminellen Trio an, das sich in den Besitz einer fremden EC-Karte und eines Personalausweises gebracht hatte.

Mit deren Hilfe – die Unterschrift auf einem Beleg wurde fingiert – gelang es den Tätern, dass ihnen in der Filiale der Volksbank ein Betrag in Höhe von 6500 Euro in bar ausgezahlt wurde.

Für den 28-Jährigen war es nicht der erste Konflikt mit den Gesetzen. Ab 2009 erhielt er wegen Computerbetruges, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr mehrere Geldstrafen. „Wie war es dazu gekommen?“, wollte der Vorsitzende Richter über die Vorgeschichte wissen.

„Sie erwecken doch den Eindruck eines ganz ernsthaften, unauffälligen jungen Mannes.“ „Es waren die falschen Kreise, in denen ich mehr oder weniger verkehrte. Zudem hatte ich damals ein Drogenproblem“, erhielt er zur Antwort.

Knief gab dem werdenden Vater daraufhin mit auf den Weg, nicht noch weitere Verfahren anzusammeln. „Denn irgendwann ist die Mildtätigkeit der Gerichte zu Ende.“