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Urteil Keine Bewährung für Einbrecher

Nach einem Wohnungseinbruch kann ein Zerbster nicht nochmal mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Von Andreas Behling 07.07.2017, 23:01

Zerbst/Dessau l „Er ist einschlägig vorbestraft. Er ist in der Vergangenheit kontinuierlich aufgefallen. Von früheren Urteilen hat er sich nicht beeindrucken lassen. Da ist nichts, was herausragend positiv zu seinen Gunsten zu bewerten wäre. Auch aus dem sozialen Umfeld ergibt sich keine günstige Prognose.“ Staatsanwältin Marika Bahr führte eine Reihe von Gründen ins Feld, weshalb der Angeklagte aus Zerbst nicht nochmals mit einer Bewährungschance rechnen dürfe.

Und so, wie es von ihr beantragt wurde, fällte auch die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau ihre Entscheidung. Der 30 Jahre alte Mann muss wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Tat war in der Nacht vom 18. auf den 19. September 2015 in Zerbst begangen worden. Zur Beute gehörten zum Beispiel ein Laptop, Schmuck, Sammelmünzen aus Meißener Porzellan, an den Wänden des Einfamilienhauses angebrachte historische Waffen sowie Besteckkästen.

Der Wert dieser Gegenstände lag bei ungefähr 5000 Euro. Anschließend notwendige Reparaturen und das Auswechseln der Schlösser kosteten dann nochmals fast 8000 Euro. Die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Thomas Knief hatte an der Schuld des Angeklagten, der zum Vorwurf keinerlei Angaben machte, keinen Zweifel. Die neu gebildete Gesamtstrafe zur Bewährung auszusetzen, sah das Gericht aufgrund der Vielzahl der Voreintragungen keinen Anlass.

Damit fiel der Urteilsspruch bedeutend härter aus als vorm Amtsgericht in Zerbst. Dessen Entscheidung, eine achtmonatige Bewährungsstrafe zu verhängen, wirkt im Rückblick dann doch vergleichsweise milde. Knief sprach von einer „in Erinnerung bleibenden Hauptverhandlung“. Zum einen hatte es zum Start einen Mitangeklagten gegeben, dessen Berufung gegen eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe verworfen wurde, weil er nicht zum Prozess erschien. Zum anderen führte sich ein Zeuge - wie der Vorsitzende fand - „in schmierenkomödiantischer Art“ auf.

Genau diesem Mann, so Knief, habe man allerdings seinen theatralischen Auftritt - beispielsweise legte er verzweifelnd grübelnd seinen Kopf in die Hände - gar nicht abgenommen.

Wie der in seiner Vernehmung bei der Polizei seine Erinnerungen geschildert habe, so sei es gewesen. Und zwar habe der Angeklagte in einer Tankstelle in Zerbst mit einer Geldkarte des geschädigten Wohnungsinhabers bezahlen wollen. (Was nicht funktionierte, weil sie bereits gesperrt war.) Und der Angeklagte habe mit dem gestohlenen Autoschlüssel noch den vorm Haus stehenden BMW abholen wollen.

„Es passt ins Bild, dass dieser Schlüssel in einem anderen, ebenfalls gestohlenen Auto gefunden wurde“, sagte der Vorsitzende. Von einer Bewährung müsse die Kammer schon deswegen absehen, weil sie der festen Überzeugung sei, dass der 30-Jährige andernfalls „immer wieder Straftaten begehen“ würde. Verteidiger Carsten Schneider hatte vergeblich einen Freispruch beantragt. In seinem kurz gehaltenen Plädoyer sprach er von Gerüchten, auf denen sich die Anklage stützte.

Zudem sei die Polizei weder bei einer Hausdurchsuchung fündig geworden noch habe es DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gegeben.

Interessant wird sein, wie sich irgendwann das gegen den ursprünglich mitangeklagten zweiten Zerbster anzuberaumende Verfahren gestaltet. Der - begleitet von zwei Polizeibeamten - war dann nämlich doch noch erschienen. In der Rolle als Zeuge. Er machte aber von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch, zur Sache nichts zu sagen. Damit entging er der Gefahr, sich selbst zu belasten.