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Verhandlung Urteil verzögert sich

Feuerteufel Nutha: Die Richter prüfen neuen Beweisantrag der Verteidigung.

Von Andreas Behling 06.11.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Im Prozess gegen den Brandstifter von Nutha droht eine Verlängerung. Die Strafkammer will sich ausführlich mit einem Beweisantrag von Verteidiger Benedikt Mick beschäftigen. Ursprünglich sollte der Berufungsprozess gegen den 25 Jahre alten Angeklagten, der sich vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Brandstiftung in drei Fällen verantworten muss, am 27. November 2018 zum Ende kommen.

„Das machen wir in aller Ruhe und ohne Druck“, stellte der Vorsitzende Richter Johannes Becker klar. Micks Antrag umfasste immerhin fünf DIN A4-Seiten. Im Kern ersucht der Anwalt die Kammer, einen Sachverständigen für Brände zu vernehmen. Mit seiner Hilfe soll der Nachweis gelingen, dass ein Imker-Wagen mit mehreren Bienenstöcken nicht binnen einer knappen Viertelstunde am frühen Morgen des 2. Juni 2016 in Brand gesetzt wurde.

Der Verteidiger zieht diese Zeitangabe schon deshalb in Zweifel, weil der Brand erst elf Stunden später gemeldet wurde und daraufhin die Freiwillige Feuerwehr Walternienburg ausrückte. Im Übrigen habe ein Gruppenführer der Wehr, der dieser seit 1989 angehört, spontan geäußert, dass er davon ausging, der Wagen habe vielleicht seit einer halben Stunde in Flammen gestanden.

„Ein neutraler Sachverständiger kann die Branddauer einschränken. Das Gericht hat eine Wahrheitserforschungspflicht“, argumentierte die Verteidigung. Mick vertrat die Auffassung, dass sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft ungenügende Ermittlungen anstellten. Alle Widersprüche, die sich zu Gunsten seines Mandanten ergaben, seien „ausgeblendet“ worden. Zudem sprach er von einem mehr als „vagen Verdacht“, der sich bloß deshalb ergab, weil es in der Nachbarschaft der Freundin des Angeklagten ebenfalls gebrannt hatte. Tatzeitpunkte seien „schlichtweg konstruiert“ worden.

Staatsanwältin Heidrun Voss lehnte den Beweisantrag ab. Man habe von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Landeskrimimalamts Sachsen-Anhalt, die auch zu Brandverläufen promovierte, gehört, dass ein konkreter Nachweis des Brandausbruchs unmöglich sei. Das Problem: Die Frau wurde als Zeugin vernommen, nicht als Sachverständige.

Im Übrigen wurden Zeugen zum Charakter des Angeklagten gehört. Dazu zählten zwei ehemalige Lehrerinnen, einige Arbeitskollegen und ein Sportkamerad. Sie beschrieben den jungen Mann als zuverlässigen und engagierten, aufgeschlossenen und diskussionsfreudigen Menschen, der etwa in beruflichen Dingen auch eigene Vorschläge einbringe.

Insgesamt soll der Angeklagte als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr zwischen Januar und Juni 2016 drei Brände im Umland von Zerbst gelegt haben. Neben dem Imker-Wagen brannten Strohballen und ein Waldstück. Der Sachschaden belief sich auf knapp 30.000 Euro.