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Verwaltung Auskünfte werden teurer

Wer zum Beispiel in Zerbst eine neue Hundersteuermarke, einen amtlich beglaubigten Plan oder Archivauskünfte benötigt, muss künftig mehr ausgeben.

Von Daniela Apel 04.12.2018, 00:01

Zerbst l Fast durchweg erhöhen sich die Verwaltungsgebühren zum 1. Januar 2019. Hauptgrund für den Anstieg beinahe aller Kostenpositionen ist der im Mai dieses Jahres beschlossene Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Die Personalkosten für 2019/20 wurden deshalb bei der Neukalkulation der Gebührensatzung mit insgesamt 8,5 Prozent hochgerechnet.

Das spiegelt sich in jenen Positionen wider, bei denen die Verwaltungsangestellten Zeit und Aufwand investieren müssen. Dazu gehören unter anderem Büroarbeiten für Gutachten und Bauleitungen, für die 14 Euro erhoben werden - bislang waren es 11 Euro. Von 11,10 auf 13 Euro verteuern sich Grundbuchangelegenheiten wie Löschungsbewilligungen oder Bescheinigungen eines Vorverkaufsrechts.

Familiengeschichtliche Archiv-auskünfte schlagen ab dem nächsten Jahr mit 7 Euro zu Buche, noch sind es nur 5,10 Euro. Für die Anfertigung von Kopien aus DVDs oder CD-Roms sind künftig sogar 9 Euro anstatt wie bisher nur 5,20 Euro zu zahlen. Die beispielhaft genannten Beträge sind jeweils je angefangene Viertelstunde fällig.

Nicht mehr 3,50 Euro, sondern 3,90 Euro müssen Hundebesitzer aufbringen, wenn sie für ihren Vierbeiner eine neue Steuermarke benötigen, weil sie die alte verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist. Farbkopien werden ebenfalls teurer – eine A4-Seite kostet ab dem neuen Jahr 80 Cent, eine A3-Seite 95 Cent, für beide Varianten waren bis dato 70 Cent zu entrichten. Bei Schwarz-Weiß-Kopien bleibt der Preis von 60 Cent für A4 und 75 Cent für A3.

Konstant bleiben ebenfalls die Gebühren zur Archiv- nutzung. Pro Tag werden 5 Euro berechnet, je Woche 15 Euro und je vollen Monat 50 Euro. Für die Benutzung und Auskunftserteilung zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie bei der Durchführung von Arbeiten, die der Berufsbildung dienen, sind lediglich die baren Auslagen zu erstatten.

Die Tarife zum Historischen Stadtarchiv sind ab 2019 nicht mehr Bestandteil der Zerbster Verwaltungsgebührensatzung. Werden diesbezügliche Leistungen nachgefragt, kommt die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Anwendung.

Auch die Position „Ablichtungen von Personenstandsunterlagen zum Geburtenregister“ wird gestrichen. Das hat das Fachamt wegen der fehlenden Nachfrage vorgeschlagen.

Zudem finden sich keine Gebührentarife bezüglich der Abgabe von Daten aus der digitalen Stadtkarte und zur Abgabe von Bauleitplänen und Satzungen sowie den dazugehörigen Erläuterungen und Begründungen mehr in der überarbeiteten Gebührensatzung. Denn diese Dokumente sind mittlerweile auf der Internetseite der Stadt Zerbst einsehbar beziehungsweise eingestellt und können dort von den Bürgern kostenfrei abgerufen werden.

Spätestens alle drei Jahre muss eine Überprüfung der Verwaltungsgebühren erfolgen. Basierend auf der Kalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2020 unterbreitete die Verwaltung nun neue Gebührenvorschläge für die einzelnen Positionen. Diese liegen meist geringfügig unter der ermittelten kostendeckenden Gebühr beziehungsweise Pauschalgebühr. In wenigen Fällen ist der Betrag identisch, höher ausfallen darf er nicht. Das verbietet das Kommunalabgabengesetz.