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Winterzeit Das gehört jetzt in den Kofferraum

Was gehört im Winter ins Auto und worauf müssen Autofahrer achten? Regionalbereichsbeamtin Anja Wernecke gibt wertvolle Tipps.

Von Nadin Hänsch 17.11.2017, 00:01

Zerbst l „Seit 2017 sind Winterreifen Pflicht“, sagt Anja Wernecke. Vor 2017 sei die Bereifung mit Winterreifen noch freiwillig gewesen, so die Regionalbereichsbeamtin. Die meisten Autofahrer hätten freiwillig Winterreifen benutzt, schon allein, weil die Versicherungen im Falle eines Unfalls sonst nicht zahlen. Ende 2016 und auch in diesem Jahr gab es zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Verkehrsrecht. Was sich noch alles in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert hat, fasst die Polizistin kurz zusammen.

„Der Bußgeldkatalog wurde für das Bilden einer Rettungsgasse deutlich verschärft. Fahrzeugführer, die dies nicht tun, werden jetzt mit 200 Euro geahndet.“

Mit einer weiteren Änderung wurde die Handy-Bestimmung anders gefasst. „Es ist nun nicht nur die Benutzung des Handys am Steuer verboten, sondern aller elektrischen Geräte, auch das Bedienen des Navigationsgerätes ist untersagt“, macht Anja Wernecke deutlich. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob ein Auto mit einer Start- und Stoppfunktion ausgestattet sei – also an der Ampel der Motor auf Knopfdruck an und ausgestellt werden könne. „Das zählt nicht, trotzdem ist das Benutzen von elektrischen Geräten verboten.“

Mit den kalten Temperaturen verändern sich auch die Witterung und die Lichtverhältnisse. „Ich empfehle morgens zehn Minuten mehr Zeit einzuplanen, gerade wenn die Scheiben vereist sind“, rät die Polizistin. Zum einen nehme das Freikratzen Zeit in Anspruch, und zum anderen müsse bei der Fahrt die Geschwindigkeit auch an die Straßenverhältnisse angepasst werden. „Achtung, alle Scheiben müssen komplett freigekratzt sein, das heißt, freie Sicht in alle Richtungen, denn auch das kann geahndet werden“, warnt Anja Wernecke.

„Nicht nur ein Eiskratzer gehört zur Winterausrüstung für Autofahrer.“ Es sei im Winter ratsam, nie mit leerem Tank loszufahren oder wenigstens einen Kanister mit Kraftstoff im Kofferraum mitzuführen. „Wer eine längere Fahrt plant und plötzlich im Stau steht, kann so liegenbleiben“, sagt die Regionalbereichsbeamtin. Sind kleine Kinder dabei, sollte man auch warme Decken oder ein heißes Getränk in der Thermoskanne mitnehmen. Es sei nicht selten, dass man mehrere Stunden warten müsse, bis beispielsweise der ADAC komme oder es im Stau wieder vorangehe.

Auch ein Klappspaten kann sehr nützlich sein und nimmt nicht viel Platz weg. „Falls man sich auf abgelegenen Straßen im Schnee festfährt, kann man mit einem Spaten das Auto auch alle befreien“, sagt die Polizistin.

„Ich habe immer ein Starterkabel im Kofferaum“, spricht Anja Wernecke aus Erfahrung. Gerade im Winter könne es passieren, dass die Batterie den Geist aufgibt. „Die wenigsten haben so etwas dabei. Wenn man liegenbleibt, muss man nur jemanden finden, der Starthilfe gibt.“

Zwar sind Winterreifen Pflicht, aber dabei gibt es einiges zu beachten. „Wer sich unsicher ist, erkennt Winterreifen an dem Schneeflockensymbol auf den Reifen“, weist die Polizistin hin. Wichtig sei auch die Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben seien vier Millimeter. „Bei Sommerreifen hingegen darf das Profil bis maximal 1,6 Millimeter Tiefe heruntergefahren werden.“ Zulässig seien anstelle für Winterreifen auch Allwetterreifen, fügt die Regionalbereichsbeamtin abschließend hinzu.

Als Faustregel dient vielen Autofahrern der Merkspruch von Oktober bis Ostern. „Doch tatsächlich gibt es keine feste Regel, wann die Reifen gewechselt werden müssen. „Ausschlaggebend sind nicht der Monat, sondern die Witterungsverhältnisse. „Wenn die Außentemperaturen unter sieben Grad fallen, ist es Zeit, die Reifen zu wechseln.“

Der Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen sei übrigens die Gummimischung. Grund seien die unterschiedlichen Anforderungen.