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Zählung Plötzlich ist da ein Hund

Schon knapp drei Monate läuft in der Einheitsgemeinde Zerbst eine Hundezählung. Noch ist die Erfassung nicht abgeschlossen.

Von Daniela Apel 05.01.2019, 00:01

Zerbst l Vor Beginn der Bestandsaufnahme waren in der gesamten Einheitsgemeinde 2277 Hunde steuerlich erfasst – davon 904 in der Stadt Zerbst. Mittlerweile sind bereits einige Vierbeiner hinzugekommen. Schon nach der Ankündigung der geplanten Zählung in der Volksstimme Mitte Oktober kam es „zu einer deutlichen Steigerung bei den Hundeanmeldungen“, berichtete Bürgermeister Andreas Dittmann kurz darauf im Stadtrat. Er sprach von über 100 Nachmeldungen in nur einer Woche.

Inzwischen sind 321 Hunde freiwillig von ihren Besitzern in der Stadtverwaltung angemeldet worden, wie Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella im Gespräch mit der Volksstimme informiert. Ein Anreiz war sicher die „Amnestieregelung“, die bis Ende November vergangenen Jahres galt.

Wer seinen treuen Vierbeiner bis dahin nachträglich anmeldete, gegen den wurde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Diese Regelung greift nun allerdings nicht mehr. Wo Hunde entdeckt werden, die bis dato noch nicht erfasst waren, müssen deren Halter mit einem Ordnungsgeld rechnen. Eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro könnte drohen.

Mit der Erfassung der Hunde hat die Stadt die Firma Springer Kommunale Dienste Düren beauftragt. Im Auftrag des Unternehmens sind drei Magdeburger Studenten montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr und sonnabends von 10 bis 17 Uhr unterwegs, um von Haustür zu Haustür zu ziehen und zu erfragen, wo es womöglich einen nicht angemeldeten Hund gibt. Die Auskünfte sind freiwillig. Gebühren oder Steuern erheben die Studenten nicht, die sich entsprechend ausweisen können.

Ihre Listen treffen regelmäßig zum Abgleich in der Verwaltung ein. „Bislang haben wir 63 Fälle von nicht angemeldeten Hunden“, schildert Kerstin Gudella. Die Betroffenen werden angeschrieben und reagieren ganz unterschiedlich, wie die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin Heike Gareis weiß. „Viele haben Verständnis, manche werden leider aber auch etwas ausfallend“, erzählt sie.

Die Begründungen, weshalb noch keine Steuern für die Vierbeiner gezahlt wurden, seien verschieden. „Ganz viele Hunde sind zugelaufen“, sagt Heike Gareis. Recht zahlreich seien ebenfalls die plötzlich verstorbenen Verwandten, um deren hinterlassene Vierbeiner sich die Angehörigen jetzt kümmern.

„In etwa 70 Prozent aller Orte der Einheitsgemeinde erfolgte bisher die Bestandsaufnahme“, erklärt Kerstin Gudella. Sie schätzt, dass sich die Befragung durch das erste Quartal 2019 erstreckt. Sie selbst ist gespannt, zu welchem Ergebnis die Aktion am Ende führen wird. Neben dem erklärten Ziel der Steuergerechtigkeit geht es nicht zuletzt um höhere Einnahmen für die Stadt.

Nebenbei findet eine Bereinigung der Daten statt, wie Kerstin Gudella erläutert. So befinden sich unter den 321 nachgemeldeten Hunden 44 Tiere, die vor dem 1. März 2009 geboren wurden. Die übrigen sind jünger.

Das bedeutet, diese insgesamt 277 Vierbeiner werden nicht nur in die Steuerliste der Stadt aufgenommen, sondern müssen ebenfalls in das Hunderegister des Landes eingepflegt werden. „100 dieser Fälle haben wir schon bearbeitet, 177 stehen noch aus“, bemerkt die Ordnungsamtsleiterin.

In diesem Zusammenhang weist sie auf die Meldepflichten hin. Das betrifft unter anderem die Abmeldung von Hunden. Eine solche ist vorzunehmen, wenn man das Tier aus vielfältigen Gründen nicht behalten kann, aber auch, wenn der geliebte Vierbeiner stirbt und man sich unmittelbar darauf einen anderen Hund anschafft.

Kerstin Gudella weiß, dass mancher seit Jahren Steuern zahlt, obwohl der ursprünglich angemeldete Hund längst nicht mehr lebt und ein neuer zur Familie gehört. „Wir müssen diese Tiere jedoch im zentralen Hunderegister aufnehmen“, erklärt die Ordnungsamtschefin.

Das ist im Hundegesetz von Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Demnach müssen alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde mit einem Transponder gekennzeichnet sein. „Das ist jetzt notwendig“, richtet sich Kerstin Gudella an jene Hundebesitzer, die zwar pflichtbewusst Steuern für ihren Vierbeiner entrichten, diesen aber noch nicht gechipt haben. Auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund ist zwingend erforderlich.

An- beziehungsweise Abmeldeformulare für Hunde finden sich im Internet. Die Hundesteuersatzung kann unter dem Link „Stadtrecht“ nachgelesen werden.