1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Mit Schlagring in der Hosentasche

Zerbster vor Gericht Mit Schlagring in der Hosentasche

Wegen insgesamt drei Anklagepunkten musste sich jetzt ein Zerbster vor dem Amtsgericht verantworten.

Von Sebastian Rose 13.09.2020, 08:00

Zerbst l  Ein Urteil kam aber nicht zustande. Auch weil eine Zeugin, die ehemalige Freundin des mutmaßlichen Straftäters, nicht vor Gericht erschien.

Der Reihe nach: Mit Handschellen und in Begleitung zweier Beamter wurde der 24-Jährige, der derzeitig laut eigenen Angaben in der JVA-Saßnitz wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen einsitzt, in den Gerichtssaal Zwei des Zerbster Amsgerichts geführt. Am 29. November des vergangenen Jahres soll der Angeklagte nahe dem Garagenkomplex in der Fuhrstraße mit einem Schlagring in der Hosentasche von Polizisten kontrolliert worden sein. Zu diesem Anklagepunkt machte der Zerbter keine Angaben. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Thomas Krille, warum er diesen verbotenen Gegenstand dabei habe, antwortete der nur kurz: „Zu meiner eigenen Sicherheit.“

Die zweite Anklage bezog sich auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer augenscheinlich gefälschten Urkunde. Zudem sei das Fahrzeug vom Typ „Hundefänger“ nicht haftpflichtversichert gewesen. Außerdem wurden am Fahrzeug im Vorfeld gestohlene polnische Kennzeichen angebracht.

Zu dieser Tat machte der Zerbster genauere Angaben. Er sei an diesem Tag lediglich mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Dies könne seine Verlobte auch bezeugen.

Die Zeugin war vor Gericht geladen, wollte und musste zu der Anklage jedoch keine Angaben machen, da sie sich vor kurzem mit dem Angeklagten verlobt habe. Eine weitere Zeugin zu diesem Vorfall ist gar nicht erst zu dem Prozess erschienen. Ihr droht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 350 Euro. Zudem soll zum nächsten Verhandlungstermin in knapp drei Wochen polizeilich sichergestellt werden, dass die Zeugin auch vor Gericht erscheine, so der Richter.

Den dritte Anklagepunkt räumte der Angeklagte wiederum ein. Mit zuvor entwendeten Kennzeichen soll der Crystal-Meth-süchtige Zerbster ohne Fahrerlaubnis auf der A9 Richtung Berlin liegen geblieben sein. Die Bemerkung „dort habe man ja auch keinen Einfluss auf mögliche Zeugen“ konnte sich Richter Thomas Krille nicht verkneifen.

Da die Staatsanwaltschaft jedoch auf eine Einstellung des zweiten Anklagepunktes nicht verzichten wollte, wird die Hauptverhandlung vertagt. Neuer Termin ist Mittwoch, 30. September. Der Angeklagte gelobte indes Besserung. Er wolle mit den Drogen aufhören und sein Leben nach der JVA in den Griff bekommen.