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Wohnen Satellitenschüssel sorgt für Unmut

Eine Satellitenschüssel an einem der Balkone eines Wohnblocks am Zerbster Waldfrieden sorgt für Diskussionen.

Von Daniela Apel 21.02.2019, 06:00

Zerbst l In Zerbst sorgt eine Satellitenschüssel an einem Balkon eines Wohnblocks für Diskussionen. Schließlich ist in den Mietverträgen Kabelfernsehen festgeschrieben. Wieso also diese Ausnahme im sonst so gleichmäßigen Bild? Auch das auf dem Balkon abgestellte Rad sorgt – zumindest indirekt – für Unmut. Immerhin muss es sein Besitzer regelmäßig durch den Hausflur zu seiner Wohnung tragen und wieder hinaus. Dadurch könnte das Treppenhaus Schaden nehmen, wird befürchtet.

„Wer eine Wohnung bei uns anmietet, mietet Kabelfernsehen mit“, bestätigt Daniela Kock. Sie ist Geschäftsführerin der kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst (BWZ), der das besagte Objekt gehört. „Wir sind bemüht, dass unsere Hauseingänge homogen aussehen“, sagt sie. Mit Sat-Schüsseln überfrachtete Fassaden wolle man vermeiden.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 entschieden, dass ausländische Mieter unter besonderen Bedingungen ein Recht auf eine Parabolantenne haben – als Verbindung zur Heimat. „Sie versuchen, etwas in ihrer Landessprache zu sehen“, kann Daniela Kock den Wunsch auf Anbringung einer Sat-Schüssel nachvollziehen. „Wir prüfen jeden Einzelfall“, erklärt sie. Und, dass es durchaus Ausnahmeregelungen gibt. Es werde genau geschaut, ob der Anspruch gerechtfertigt sei, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Allerdings dürfe die Schüssel nicht fest am Gebäude installiert werden, bemerkt Daniela Kock.

Sie erklärt aber auch, dass die BWZ Hinweisen auf fest installierte Parabolantennen nachgehe und einen entsprechenden Rückbau fordere. Das gelte ebenfalls für alle anderen Hinweise, die das Unternehmen erhält – beispielsweise, wenn es um Ordnung im Hausflur oder das Freihalten der Fluchtwege gehe. „Wir selbst können leider nicht immer überall vor Ort sein“, bittet Daniela Kock um Verständnis. Aus diesem Grund sei die BWZ auf solche Meldungen angewiesen, die persönlich, telefonisch oder auch gern online per E-Mail eingesandt werden können.