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A-14-Gegner Waldbesetzer im Forst bei Seehausen legen Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein

Kaum ist der Gerichtsbeschluss zur Waldbesetzung im Wald von Losse bei Seehausen ergangen, wehren sich die Bewohner des Protestcamps juristisch. Müssen sie die Auflagen des Landkreises Stendal erfüllen?

Von Andreas König Aktualisiert: 03.12.2021, 08:41
Die Auflagen gegen die Waldbesetzer zur Standsicherheit der Baumhäuser sieht das Verwaltungsgericht Magdeburg als rechtmäßig an.
Die Auflagen gegen die Waldbesetzer zur Standsicherheit der Baumhäuser sieht das Verwaltungsgericht Magdeburg als rechtmäßig an. Foto: Karina Hoppe

Stendal/Magdeburg - Die Waldbesetzer aus dem Losser Forst bei Seehausen haben Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg eingelegt. Aus ihrer Sicht ein folgerichtiger Schritt. Denn das Verwaltungsgericht hält folgende Auflagen für rechtmäßig: