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Kindergeld gibt es für über 25-jährige Behinderte, wenn sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können Mutter erhält weiter Geld für psychisch kranken Sohn

Von Gudrun Oelze 12.11.2012, 01:16

Schon einen recht langen Leidensweg hat ein junger Mann aus dem Landkreis Jerichower Land hinter sich. Während der Pubertät wurde er psychisch krank.

Seit Jahren befindet er sich in stationärer Behandlung, in medizinischer und beruflicher Rehabilitation, derzeit wird er in der Klinik Jerichow therapiert. Dann kam noch Ärger wegen des Kindergeldes dazu. Der junge Mann ist weder belastungs- noch ausbildungsfähig. Letztere Sorge konnte nun aber doch noch gelöst werden. Was war geschehen?

In den Jahren seit seinem 18. Geburtstag erhielt die Mutter weiter das staatliche Kindergeld, weil der Sohn unter anderem eine berufsvorbereitende Maßnahme absolvierte. Jetzt aber ist der Junge wegen krankheitsbedingt fehlender Ausbildungsfähigkeit nicht mehr bei der Arbeitsagentur registriert - und so wurde das Kindergeld gestrichen, eine Weitergewährung wegen Behinderung des Sohnes aber zunächst abgelehnt.

Begründung: Wenn ein Kind wegen seiner Behinderung, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, sich selbst nicht unterhalten kann, kann weiterhin Kindergeld gewährt werden. Dafür verlangt das Bundeszentralamt für Steuern den Nachweis der Behinderung, der durch verschiedene Dokumente erbracht werden kann, teilte der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt auf Nachfrage der Volksstimme mit.

Im Fall des Lesers hätten die von der Mutter zuvor vorgelegten Schriftstücke nicht ausgereicht, um die Behinderung ihres Sohnes ausreichend nachzuweisen. Das änderte sich aber nun.

Eine fachärztliche Stellungnahme zum gesundheitlichen Zustand des Mannes wurde jetzt als Nachweis seiner Behinderung akzeptiert.

"Aufgrund der derzeitigen Aktenlage erfolgt eine befristete Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum September 2012 bis Dezember 2013", teilte die zuständige Landesfamilienkasse der Volksstimme mit. Damit ist die Familie um eine Sorge leichter.