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Gericht Rapper Gzuz soll ins Gefängnis

Gzuz soll hinter Gitter: Das Mitglied der Hamburger Gruppe 187 Strassenbande hatte eine Reihe an Straftaten begangen. Der Richter ging in seinem Urteil über den Antrag des Staatsanwalts hinaus.

Von Carola Große-Wilde, dpa 29.09.2020, 12:44
Daniel Reinhardt
Daniel Reinhardt dpa

Hamburg (dpa) - Gangster-Rapper Gzuz (32) soll ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Hamburg am Dienstag entschieden.

Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt", sagte Amtsrichter Johann Krieten in seinem Schlusswort. Gzuz, der den Gerichtssaal ohne ein Wort zu sagen und mit finsterer Miene betreten hatte, nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. An seinen wippenden Füßen merkte man jedoch, wie nervös der Rapper war, der ganz in schwarz gekleidet vor dem Gericht erschienen war. Auf die Frage einer Reporterin, was er zu dem Urteil sage, antwortete er nur: "Was soll ich dazu sagen?" Sein Verteidiger, Anwalt Christopher Posch, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert. Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, habe sich in allen Anklagepunkten schuldig gemacht, hatte Staatsanwalt Daniel Austen erklärt. Er könne auch keine positive Sozialprognose stellen, da der Angeklagte unter Bewährung stehe und immer wieder straffällig werde. Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", hatte Posch erklärt. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte. Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt. Das Verfahren sei vom ersten Tag an unfair gewesen.

In Bezug auf ein im Gerichtssaal gezeigtes Musikvideo sagte Posch, es sei für das Gericht wohl "schwer zu ertragen, dass es sich vielleicht um Kunst handelt". Kunst, die einem vielleicht nicht passe.

Gzuz und sein Verteidiger hatten sich im Laufe des Prozesses einen regelrechten Schlagabtausch mit dem Richter und dem Staatsanwalt geliefert. Posch hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden. Im Gegenzug hatte Krieten sich mehrmals beschwert: "Wir sind hier nicht bei RTL2!"

"Sie sind ein Sozial-Rüpel! Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders und meinen, mit Geld alles zu bekommen", schleuderte Krieten Gzuz am Dienstag entgegen. "Sie auch!", entgegnete der Rapper. Um Gzuz auch finanziell zu treffen, verurteilte Krieten ihn zusätzlich zu 300 Tagessätzen à 1700 Euro, was einer Summe von 510.000 Euro entspricht.

© dpa-infocom, dpa:200929-99-753848/5

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187 Strassenbande