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Zwangsstopp für AKW Biblis war rechtswidrig

14.01.2014, 15:05

Leipzig - Die politischen Turbulenzen nach der Atomkatastrophe von Fukushima können Bund und Länder teuer zu stehen kommen. In letzter Instanz bekommt RWE Recht: Das dreimonatige Moratorium für die beiden Blöcke des AKW Biblis war rechtswidrig - das könnte erst der Anfang sein.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen ein gleichlautendes Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden. Das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. Damit drohen Hessen Schadenersatzforderungen des Versorgers RWE. Das Urteil bezieht sich aber nur auf das dreimonatige Moratorium. (Az. BVerwG 7 B 18.13)

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte das Land auf Betreiben des Bundes angeordnet, dass die beiden Blöcke in Biblis vorübergehend abgeschaltet werden. Der VGH gab später einer Klage von RWE statt und warf Hessens Umweltministerium Versäumnisse bei der Umsetzung des Moratoriums vor. So sei RWE nicht angehört worden.

Die beiden Biblis-Blöcke wurden nach den drei Monaten wie sechs weitere Meiler dauerhaft vom Netz genommen. Seither laufen nur noch neun AKW, die bis 2022 schrittweise vom Netz gehen sollen. Als nächstes steht 2015 die Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (Bayern) an.

Die anderen AKW-Betreiber Eon und Vattenfall hatten seinerzeit auf Klagen gegen das Moratorium von Bund und Ländern verzichtet, wohl auch, um mögliche Restchancen auf einen Fortbetrieb zu erhalten. Eon und RWE haben gegen die anschließende dauerhafte Stilllegung beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht geklagt, der schwedische Konzern Vattenfall bei einem US-Schiedsgericht. Im schlimmsten Fall drohen Bund und Ländern Schadenersatzzahlungen in zweifacher Milliardenhöhe. Wann über die Klagen entschieden wird, ist derzeit noch unklar.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will das Urteil respektieren. Zugleich betonte sie aber in Berlin: "Die Entscheidung ändert jedoch nichts daran, dass der Atomausstieg unumkehrbar ist." Die Energiewende werde von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit mitgetragen. Spätestens 2022 soll der letzte deutsche Atommeiler vom Netz gehen.

In Hessen gibt es seit kurzem eine schwarz-grüne Koalition. Die hessische SPD warf der scheidenden und damals zuständigen Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) Versagen vor. Sie habe bei der vorläufigen Stilllegung der Biblis-Blöcke haarsträubende Fehler gemacht und Schadenersatzforderungen riskiert, sagte der atompolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, am Dienstag. Es müsse geprüft werden, ob das Land nun persönliche Schadenersatzansprüche gegen sie geltend machen könne. Für kommenden Freitag beantragte die SPD eine Sondersitzung des Umweltausschusses, in der Puttrich Rede und Antwort stehen soll.

Die Grünen im Bundestag sehen eine Mitschuld bei der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung. Sie habe sich bei ihrem Atom-Moratorium ein Hintertürchen offen halten wollen und den Ländern als Begründung für das Moratorium "nur eine schlechte Pauschal-Vorlage mit Wische-Waschi-Begründung" gegeben, kritisierte die grüne Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl. Grünen-Chefin Simone Peter sagte, das Urteil sei eine "schallende Ohrfeige" für das Ausstiegs-Management von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).