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NS-Raubkunst: Bayern bringt Reform in den Bundesrat ein

14.02.2014, 05:57

Berlin/München - Wer NS-Raubkunst besitzt und es weiß, soll sich nicht mehr darauf berufen können, dass eine Verjährung längst eingetreten sei. Bayern hat im Bundesrat ein Ende der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst vorgeschlagen.

Nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München sei deutlich geworden, dass für die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche und pragmatische Lösung notwendig sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) in Berlin. Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich nach dem als "Lex Gurlitt" bekanntgewordenen Vorschlag bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe gestohlener Werke nach 30 Jahren.

"Wir haben eine Lösung gefunden, die verfassungsrechtlich möglich ist", sagte Bausback im Bundesrat. Man könne die Diskussion um Raubkunst, wie es in Deutschland üblich sei, grundsätzlich angehen und zum Beispiel ein Restitutionsgesetz in die Wege leiten. Doch das Problem lasse sich nicht weiter hinauszögern. Die Bundesrepublik stehe nach dem Schwabinger Kunstfund unter internationaler Beobachtung beim Umgang mit NS-Raubkunst, sagte der Minister.

Nach der heutigen Gesetzeslage kann ein aktueller Besitzer von gestohlenem Kulturgut eine Herausgabe nach 30 Jahren selbst dann verweigern, wenn er sich die Werke auf unredliche Weise verschafft hat. Damit werde NS-Unrecht auf Dauer festgeschrieben, sagte Bausback. Er zitierte dabei den Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses (WJC), Ronald S. Lauder: "Die gestohlenen Werke sind die letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs." Auch Lauder hatte ein Ende der Verjährung gefordert.

Der heutige Besitzer eines Kunstwerks sollte sich in Zukunft nicht mehr auf Verjährung berufen können, wenn er wisse, dass das Werk einem jüdischen Sammler in der NS-Zeit abgepresst wurde. Es gebe Möglichkeiten, eine solche Bösgläubigkeit anhand objektiver Umstände nachzuweisen, hatte Bausback in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa gesagt und ergänzt: "Wir können niemandem den Nachweis ersparen, dass er Eigentümer ist, und wir können meines Erachtens auch den Nachweis der Bösgläubigkeit nicht ersparen."

Der bayerische Vorstoß wird unter den Ländern allgemein positiv aufgenommen. Allerdings bestehen bei einigen Juristen Bedenken über den vorgeschlagenen Weg. Darüber soll nun in den Ausschüssen beraten werden. Doch es gab auch offene Kritik. Die Hamburger Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos) hatte den Vorstoß unangemessen genannt. Das Thema eigne sich nicht für "Schnellschüsse und Skandalisierung".

Die Länder wollen die Suche nach gestohlenen Werken deutlich ausbauen und mit Personal ihre Sammlungen nach gestohlenen Werken durchsuchen. Bei der Provenienzforschung hoffen sie dabei auf Unterstützung der neuen Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die CDU-Politikerin hatte mehr Mittel dafür angekündigt.

Den Grünen im bayerischen Landtag geht die "Lex Gurlitt" nicht weit genug. "Der Gesetzentwurf ist eine reine Alibihandlung", kritisierte ihr rechtspolitischer Sprecher Sepp Dürr. Die Grünen fordern ein Kunstrückgabegesetz wie in Österreich. Es verpflichtet Museen, alle Erwerbungen von 1933 bis heute systematisch nach möglicher Raubkunst zu durchforsten.

Bausback wies die Kritik zurück und betonte, die österreichische Lösung sei auf den Fall Gurlitt nicht anwendbar. "Das Kunstrückgabegesetz Österreichs richtet sich nämlich an die öffentliche Hand, hat also mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen von Privatleuten die Rückgabe von Kunstwerken verlangt werden kann, überhaupt nichts zu tun."