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Neues Gesetz Bestechliche Politiker sind künftig Straftäter

Von Steffen Honig 18.02.2014, 02:31

Berlin/Magdeburg I Quälend lange hat es gedauert, am Freitag nun soll es passieren: Der Deutsche Bundestag will ein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten beschließen. In den vergangenen Jahren hatte es diverse Vorstöße in dieser Richtung gegeben - zu einem Gesetz war es jedoch nie gekommen.

Die schwarz-rote Bundesregierung will nun den Knoten lösen und einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag buchstabengetreu erfüllen, wo es auf Seite 152 heißt: "Wir werden die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung neu regeln."

Verkauf der Unabhängigkeit wird unter Strafe gestellt

Burkhard Lischka, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, gehört zu den Autoren der Gesetzesvorlage. Das Ziel der Regelungen fasst er gegenüber der Volksstimme in einem Satz zusammen: "Ein Politiker, der sich bestechen lässt, begeht Unrecht und muss dafür geradestehen."

In die Vorlage sind zwei Entwürfe eingeflossen: einer stammt von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der andere aus der SPD-Fraktion. Im Unterschied zum Lammert-Papier, das nur durch Bestechlichkeit erzielte Vermögensvorteile unter Strafe stellen wollte, hat die SPD dies auf Vorteile jedweder Art, also auch ohne direkten finanziellen Gewinn, erweitert. Lischka: "Auch eine zweifelhafte Ehrendoktorwürde kann darunterfallen."

Ein Abgeordneter, der sich bestechen lasse, verkaufe seine Unabhängigkeit. Dies unter Strafe zu stellen, sei eine Selbstverständlichkeit: "Das muss ins Bundesgesetzblatt." Die Neuregelung ist nicht auf den Bundestag beschränkt, sondern umfasst auch die Landtage und die kommunalen Parlamente.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe für Bestechlichkeit

Der Tatbestand der Bestechung ist dabei schon erfüllt, wenn ein Abgeordneter sich allein dazu bereit erklärt. Strafbar im Sinne des neuen Gesetzes ist alles, was in Wahrnehmung des Mandats zu Vorteilen für den Abgeordneten selbst oder Dritte führt - egal ob vermögenswirksam oder ideell. Auftrag oder Weisung müssen dabei nicht förmlich erfolgen. Für die Bestechlichkeit drohen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Keine Strafbarkeit besteht aber, wenn die Vorteilsannahme im Einklang mit dem Abgeordnetengesetz oder den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages steht.

Die Bundesrepublik füllt mit dem reformierten Regelwerk zur Abgeordnetenbestechung eine peinliche Gesetzeslücke. Denn bereits 1999 verabschiedete der Europarat ein Antikorruptionsabkommen, 2003 folgten die Vereinten Nationen mit einem ähnlichen Vertrag . Beide enthalten die verschärften Regeln, zu denen sich Deutschland erst jetzt durchringt, obwohl die Bundesrepublik beide Verträge unterschrieben hat.

Die Opposition im Bundestag hat deshalb in der Sache auch keine großen Einwände. Allerdings bemängelt sie die Eile, die Union und SPD beim Gesetzesverfahren plötzlich an den Tag legen. Linken-Bundestagsabgeordneter Jan Korte aus Anhalt erklärt auf Volksstimme-Nachfrage: "Dass es überhaupt einen Vorschlag gibt, ist unserem Druck zu verdanken. Und auch, dass er halbwegs brauchbare Regelungen enthält."

Durchgepeitscht wie zuletzt nur die Euro-Rettungspakete

Korte: "Das Verfahren allerdings ist schon grenzwertig: Erst passiert eine halbe Ewigkeit nichts und jetzt kann es der Bundesregierung auf einmal nicht schnell genug gehen. So schnell wie die Koalitionsinitiative zur Abgeordnetenbestechung wurden zuletzt nur Euro-Rettungspakete durchgepeitscht."

Das weist Lischka zurück: "Es gab seit den Zeiten der rot-grünen Bundesregierung immer wieder entsprechende Vorschläge. Von Eile kann da keine Rede sein."

Korte verweist noch auf einen weiteren Aspekt: "Es scheint der Koalition wichtig zu sein, ihre Diätenerhöhung zügig mit einem Feigenblatt zu bedecken."