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Weiter Streit über Ausnahmen beim Mindestlohn

14.03.2014, 17:53

Berlin - In der großen Koalition von Union und SPD gibt es weiter Differenzen über Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn von 8,50 Euro.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will keine Ausnahmen, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) signalisierte der Wirtschaft am Freitag Entgegenkommen. Nahles will Anfang nächster Woche ihren Entwurf für das neue Mindestlohngesetz in die Ressortabstimmung geben. Wie weit sie hierin Ausnahmen zulässt, ist offen.

Merkel sagte am Freitag nach einem Spitzengespräch mit den großen Wirtschaftsverbänden in München, beim Mindestlohn gehe es sehr wohl darum, Fehlanreize zu vermeiden. "Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Ihre Ratschläge auch aufnehmen und auch einiges davon umsetzen." Sie gebe aber keine Versprechen ab.

Zwischen Union und SPD ist umstritten, welche Ausnahmen es vom Mindestlohn geben soll. Die SPD will nur Auszubildende außenvorlassen, Teile der Union auch Rentner oder jüngere Beschäftigte. Nahles machte wiederholt deutlich, dass sie keine Ausnahmen für ganze Wirtschaftszweige zulassen wolle, weil sie dann Klagen befürchte. Allerdings sei sie bereit, über "begründete Ausnahmen für bestimmte Personengruppen" zu diskutieren.

Auch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es keine erkennbare Annäherung in dem Streit. Dies wurde am Freitagnachmittag nach einem Treffen im Rahmen des sogenannten Mindestlohn-Branchendialogs bei Nahles in Berlin deutlich. Die Gewerkschaften lehnen jegliche Ausnahme strikt ab.

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, wie ihn Union und SPD verabredet haben. Wenn aber eine solche Regelung komme, müsse sie praktikabel sein, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nach dem Treffen und pochte auf Ausnahmen.

Bei dem Treffen in München hielten sich die Wirtschaftsvertreter mit ihrer Kritik weit weniger zurück als Kramer in Berlin. "Der Mindestlohn ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht", sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, und forderte eine vernünftige Ausgestaltung.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sicherten sich nach dem Treffen im Arbeitsministerium in Berlin zu, trotz erheblicher Differenzen weiter an Lösungen zu arbeiten. Kramer machte deutlich, dass er hinter dem erwarteten Gesetzentwurf von Nahles noch nicht stehen könne. Die bereits vereinbarten Tarifverträge müssten so lange wie möglich gelten.

Union und SPD hatten sich in ihren Koalitionsvereinbarungen darauf verständigt, zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto einzuführen; tarifvertraglich vereinbarte Abweichungen sollen aber bis 2017 noch möglich sein. Danach soll die Höhe regelmäßig von einer Kommission überprüft werden.