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Gesetzesänderungen im Mai

01.05.2014, 07:17

Berlin - Der Mai bringt einige Neuregelungen, die für viele Bundesbürger spürbare Auswirkungen haben werden:

PUNKTESYSTEM: Vom 1. Mai an verliert man den Führerschein nicht mehr ab 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sondern ab 8 Punkten. Die Punkte werden auch anders vergeben. Wer 4 bis 5 Punkte hat, wird ermahnt und bekommt die Einladung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Wer 6 bis 7 Punkte hat, erhält zusätzlich eine Verwarnung. Für die Teilnahme an dem Seminar kann ein Punkt vom Konto abgezogen werden. Bisher ist es so, dass Verkehrssünder bis zu vier Punkte abbauen können, wenn sie freiwillig Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen.

ENERGIEAUSWEIS: Wer eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, erhält künftig vorab mehr Klarheit über den Energieverbrauch der Wohnung oder des Gebäudes und damit über versteckte Kosten. Das Instrument des Energieausweises wird gestärkt. Nach der am 1. Mai in Kraft tretenden neuen Energieeinsparverordnung müssen Verkäufer und Vermieter bereits in Immobilienanzeigen wesentliche energetische Kennwerte angeben. Der Energieausweis muss bei der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach Vertragsabschluss an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden. Neue Ausweise, die ab 1. Mai ausgestellt werden, teilen Gebäude zudem in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein - wie es dies schon bei Haushaltsgeräten gibt. Wer dem nicht nachkommt, kann mit Geldbußen von bis zu 15 000 Euro belangt werden.

ANONYME GEBURT: Ab 1. Mai erhalten schwangere Frauen in Not eine Alternative zur anonymen Babyklappe. Dann tritt das bereits im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz über die "vertrauliche Geburt" in Kraft. Die Neuregelung ermöglicht einer Schwangeren, ihr Kind in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte am Dienstag zugleich eine verbesserte Beratung für Schwangere in Not an.