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Koblenzer Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag rechtmäßig

13.05.2014, 10:55

Koblenz - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz sieht keinerlei rechtliche Bedenken gegen die seit 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur wies das Gericht in Koblenz am Dienstag zurück (Az.: VGH B 35/12).

Die Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in ihren Grundstrukturen bestätigt, sagte VGH-Präsident Lars Brocker. Für Rheinland-Pfalz sei damit rechtliche Klarheit geschaffen.

Im Kern war es in der Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz zum Rundfunkbeitrag darum gegangen, ob das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das verneinte der VGH eindeutig. Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen und Unternehmen beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen, sagte Brocker.

Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der Firmenfahrzeuge typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. "Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren", sagte Brocker. Damit in einigen Fällen unvermeidlich verbundene Härten allein verstießen nicht schon gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Das ZDF wertete das Urteil positiv. "Das Urteil der Richter bestätigt, dass die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeführt haben", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Unabhängig davon werde das neue System im Auftrag der Länder auf mögliche Überbelastungen hin geprüft.

Die Firma Volkmann und Rossbach aus Montabaur mit einem vergleichsweise großen Fuhrpark hielt es vor allem für ungerecht, wegen der Beiträge für Firmenwagen mehr als früher zahlen zu müssen. Die geschäftsführende Gesellschafterin Vanessa Volkmann zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht. "Wir haben jetzt damit umzugehen." Der Anwalt des Unternehmens, Marcel Séché, sagte: "Wir sind schon sehr überrascht, wir hätten uns mehr erwartet."

Für die Gegenseite sagte der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr als Vertreter der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das Urteil habe den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eindrücklich bestätigt. Es seien keinerlei Verfassungswidrigkeiten festgestellt worden. SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte, das Urteil werde eine Strahlkraft über Rheinland-Pfalz hinaus haben. "Es wird bundesweit Beachtung finden."

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zeigte sich ebenfalls erfreut. "Ich bin froh über die klare Entscheidung, mit der erstmals höchstrichterlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags bestätigt wurde." Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag "nicht um eine verkappte Steuer handelt."

VGH-Präsident Brocker unterstrich, der öffentlich-rechtliche Rundfunk diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Ihm komme eine herausgehobene Bedeutung in einer auf Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie zu. "Davon profitieren nicht nur die Bürger." Eine freie wirtschaftliche Betätigung sei alleine in einem freien, demokratischen Umfeld möglich.

Pro Beschäftigtem liege der Rundfunkbeitrag für Unternehmen zwischen 5,99 Euro und elf Cent im Monat, sagte Brocker. Das seien nur Bruchteile der Personalkosten. Auch der für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu zahlende Beitrag von 5,99 Euro monatlich wirke sich gegenüber den sonstigen Betriebskosten nicht aus.

Das Verfassungsgericht gab aber auch die Vorgabe für den Gesetzgeber aus, die weiteren technischen Veränderungen im Rundfunk kontinuierlich zu beobachten. Ihm sowie den Verwaltungsgerichten obliege die fortlaufende Prüfung, ob extreme Härtefälle künftig eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung erforderten.

Schon am Donnerstag wird die nächste wichtige Entscheidung zu dem Thema erwartet. Dann will der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Beiträge entscheiden. Dort hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben.