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Vor Gericht Berliner Hotel klagt gegen Bettensteuer

Am Berliner Touristenboom will auch der Finanzsenator verdienen. Privatbesucher zahlen seit Januar eine Steuer auf Übernachtungen im Hotel. Doch das wollen die Hoteliers sich nicht bieten lassen.

21.06.2014, 01:14

Berlin (dpa) l Auch in Berlin ziehen die Hotels nun gegen die neue Bettensteuer vor Gericht. Stellvertretend für die Branche in der Hauptstadt hat das Hotel Westin Grand Klage gegen die sogenannte Citytax eingereicht, wie Hoteldirektor Rainer Bangert der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Die Steuer sei eine Belastung für die Hoteliers und eine Zumutung für die Gäste, argumentierte er.

Das Land hatte die Übernachtungssteuer im Januar eingeführt - wie bundesweit zahlreiche Kommunen in den vergangenen Jahren. Die Steuern sind rechtlich unterschiedlich ausgestaltet, weshalb Gerichte bisher einzelne Bettensteuern kippten, andere bestätigten.

Ein Sprecher des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg in Cottbus sagte am Freitag, dass es ein erstes Verfahren zur Berliner Bettensteuer gebe. Wann verhandelt wird, ist aber noch offen.

Ehrliche Gäste sind die Dummen

Hotels in der Hauptstadt müssen vom Übernachtungspreis der Privatreisenden fünf Prozent an das Land abführen. Das Land will aus dem Touristenansturm auf die deutsche Hauptstadt Kapital schlagen, Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) verspricht sich für die Landeskasse zusätzliche Einnahmen von 25 Millionen Euro im Jahr. Für Geschäftsreisen wird die Steuer nicht fällig.

"Erklären Sie einmal einem Gast, warum er fünf Prozent mehr zahlen soll als der Gast neben ihm", kritisierte Bangert. "Da ist der Ehrliche der Dumme", sagte der Kieler Rechtsprofessor Florian Becker. Er hat die Berliner Klage gemeinsam mit der Hamburger Kanzlei Roser verfasst.

Berlin folgt dem Bundesverwaltungsgericht, das 2012 pauschale Bettensteuern in Bingen und Trier gekippt hatte, und forderte, private und berufsbedingte Übernachtungen zu trennen. Bestätigt wurden dagegen von Finanzgerichten die Bettensteuern in Hamburg und Bremen. Dort wird der Bundesfinanzhof das letzte Wort haben.

Landessteuer ähnelt der Bundessteuer

Hotelchef Bangert beklagte auch den Verwaltungsaufwand. Sein Haus benötige wegen der Steuer eine zusätzliche Arbeitskraft. Auch der Hotel- und Gaststättenverband, der wie in den übrigen Kommunen auch die Berliner Klage unterstützt, warnt vor übermäßigen Belastungen vor allem für die vielen Mittelständler in der Branche.

Die Übernachtungszahlen in Berlin haben sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im vergangenen Jahr buchten die Besucher 26,9 Millionen Übernachtungen, ein Plus von 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch andere europäische Touristenmagnete wie Paris, Rom oder Barcelona erheben Bettensteuern. In Deutschland sind es neben Städten wie Köln und Hamburg auch kleinere Kommunen wie Weimar und Freiburg.

Der Jurist Becker führt mehrere Argumente gegen die Berliner Citytax an: Die Landessteuer ähnele der bundesweiten Umsatzsteuer, was unzulässig sei. Es widerspreche zudem der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, wenn sich ein Land das Geld hole, das frei wurde, als die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen gesenkt hatte. Und die Hotels müssten Daten ihrer Gäste ohne ausreichende rechtliche Grundlage aufnehmen und weitergeben.