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Krankheitserregende Pilze Schimmelbefall zermürbt Mieter

Ein Halberstädter streitet sich seit Jahren mit der
Wohnungsbaugenossenschaft (WGH) wegen Schimmelbefalls in seiner Wohnung. Der Fall scheint nicht der einzige zu sein.

08.10.2014, 11:40

Halberstadt l Bernhard Hinze ist mit den Nerven am Ende. Seit sechs Jahren streitet sich der 62-Jährige mit der Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt (WGH). Es geht um Schimmel, der fast alle Wände seiner Wohnung befallen hat. "Das geht schon seit Jahren so und hat mal klein angefangen", sagt Bernhard Hinze. Notdürftig beseitige er den Schimmel immer wieder mit Essig. Doch schon nach kürzester Zeit tauche der schwarze Belag wieder auf.

Seit Jahren fordert Hinze die Genossenschaft auf, das Problem dauerhaft zu beseitigen. Zuerst habe er es mit Telefonaten und persönlichen Gesprächen versucht, mittlerweile kommuniziere er nur noch per Post mit der WGH. Die Genossenschaftsleitung ignoriere alle Beschwerden, wenn sie nicht schriftlich gestellt würden, sagt Hinze.

Während der Mieter als Ursache für den Schimmel in seiner Wohnung eine nicht vorhandene Isolierung des Dachstuhls des gleichzeitig vollgedämmten Hauses sieht, wirft die Genossenschaftsleitung Hinze falsches Lüften und mangelhaftes Heizen vor. Bislang schickte die WGH lediglich Maler vorbei, um den Schimmel zu überstrichen. Ohne jeden Erfolg, wie Hinze moniert. Schon nach wenigen Tagen seien die schwarzen Stellen wieder aufgetaucht.

Um den Ursachen genauer auf den Grund zu gehen, ließ die WGH im Winter 2013 Temperatur und Luftfeuchtigkeit messen. Die Ergebnisse wirft sie Hinze nun vor: Bei Temperaturen zwischen 15,8 und 17,1 Grad Celsius habe eine Luftfeuchtigkeit von 70 Prozent geherrscht - ideale Bedingungen für Schimmel. Bernhard Hinze ärgert dieser Vorwurf. "Das haben die in der Küche gemessen, das Gerät lag direkt über der Spüle", sagt er.

"Wir empfehlen einen Wert von 55 Prozent Luftfeuchte, alles über 60 Prozent ist problematisch", sagt WGH-Sprecher Thomas Schatz. Das sei "nicht zwangsläufig" so, entgegnet der Bausachverständige Claas Nolte. Ab 60 Prozent müsse man sich aber Gedanken um das richtige Lüften machen. Den optimalen Wert sieht auch der Sachverständige bei 50 bis 60 Prozent.

Hinze beteuert, dass in derselben Zeit, in der die 70 Prozent in der Küche gemessen wurden, im Wohnzimmer die von Genossenschaft und Sachverständigem genannten Optimalwerte von 50 bis 60 Prozent bei Temperaturen von 22 bis 23 Grad Celsius geherrscht hätten. Ein solcher Wert sei völlig unproblematisch, sagt Nolte. Trotzdem wuchert auch in Hinzes Wohnzimmer der Schimmel.

"Wir sind doch alle zusammen die WGH."

Bernhard Hinze, Mieter

Die WGH will davon nichts wissen. Sie verweist auf das Protokoll eines Gutachtens aus dem April 2014. Bernhard Hinze sagt, der Sachverständige habe unter Zeugen bestätigt, dass er erst im Herbst oder Winter ein fundiertes Gutachten erstellen könne. Und: Mehrfach hat Hinze die Genossenschaft aufgefordert, ihm eine Kopie von Protokollen und des Gutachtens zuzusenden. Doch die WGH händigte Hinze lediglich Lüftungs- und Heizhinweise, die sich aus dem Protokoll ergeben hätten, aus. Auf die nochmalige Aufforderung Hinzes, ihm das Protokoll zuzusenden, reagierte die Genossenschaft barsch: "Damit haben wir Ihnen alle Informationen übergeben, die Sie für diesen Sachverhalt benötigen", heißt es in einem vom Genossenschaftsvorsitzenden Karl-Heinz Schönfeld unterschriebenen Brief.

Es sind Umgangsformen wie diese, die Bernhard Hinze ärgern. "Niemand ist auf uns zugekommen und redet vernünftig mit uns", sagt der Bahn-Mitarbeiter, der seit 1975 Mitglied der Genossenschaft ist. "Wir sind doch alle zusammen die WGH."

Die WGH möchte das Gutachter-Protokoll auch in Zukunft nicht herausrücken. Es sei Eigentum der Genossenschaft, antwortet WGH-Sprecher Schatz. "Es ist in Deutschland bislang üblich, Unterlagen mit Beweischarakter dann zu verwenden, wenn eine Beweislast tatsächlich entsteht", heißt es in der schriftlichen Auskunft.

Gutachter Wolfgang Appel bestätigt dies. Appel war im April 2014 in Hinzes Wohnung. Er dürfe aber keine Auskünfte über Ergebnisse geben, oder ob ein Gutachten überhaupt existiere.

Die Genossenschaft sei allerdings in der Beweispflicht, sagt Carola Bischoff vom Mieterbund. Sie kenne viele Fälle, in denen sich Mieter mit der WGH wegen Schimmelbefalls streiten. Demnächst erwarte sie ein Urteil in einem ganz ähnlichen Fall, sagt sie.

Bernhard Hinzes Sohn Mario glaubt die Ursache für den Schimmel in der Wohnung gefunden zu haben. Es liege am Übergang von Gebäudefassade zum Dachstuhl. Sowohl der Übergang als auch das Dach seien nicht gedämmt, sodass eine Kältebrücke entstehe, an der letztlich Feuchtigkeit kondensiert. Tatsächlich ist es auf dem Dachboden des Hauses kalt, auf den Fußbodenplatten sind Stockflecken zu sehen, die Luft ist schlecht.

Bestätigt in ihrer Annahme fühlen sich Hinzes durch Mess-ergebnisse an ihrer Außenwand: Die ist im unteren Bereich grundsätzlich wärmer als im oberen - dort, wo der Dachboden aufliegt. "Unten 22 Grad Celsius und oben 18. Man muss nicht studiert haben, um zu wissen, dass das nicht normal ist", sagt Bernhard Hinze.

Die WGH hat Familie Hinze nun eine Modernisierungsankündigung zugesandt. Die Wohnung des Ehepaars soll mit einer Lüftungsanlage ausgestattet werden. Pauschal gibt die WGH die Modernisierungskosten mit 7000 Euro an. Geld, das sie auf die Miete umlegen wird. Für Hinzes bedeutet dies eine Steigerung der Kaltmiete um 35 Euro im Jahr. Zudem soll die Lüftung pro Jahr 175 Kilowattstunden verbrauchen -etwa so viel wie ein mittelgroßer Kühlschrank.

"Das ist Mobbing", sagt Bernhard Hinze. Es gehe da-rum, mithilfe von Dreck, Baulärm und angedrohten Kostensteigerungen die Mieter aus den Wohnungen zu drängen. Für Carola Bischoff hat die Modernisierungsankündigung ohnehin keinen Bestand. "Die WGH muss begründen, dass die Lüftung zu einer Energieersparnis führt." Den Schimmel könne man damit ohnehin nicht bekämpfen.

Bernhard Hinze sieht sich in die Ecke gedrängt: Ausziehen möchte er auf keinen Fall, die Auseinandersetzung mit der Genossenschaft setzt dem Lungenkranken allerdings auch immer stärker zu. Gutachter Wolfgang Appel hat einen Tipp parat: "Beide Seiten sollten sich zusammensetzen und vernünftig miteinander reden." Doch das sei mit der WGH nicht möglich, sagt Bernhard Hinze.