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Vorwurf der Tierquälerei Gericht lehnt Eilantrag von Straathof ab

16.12.2014, 01:20

Burg/Magdeburg (am) l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das vom Landkreis Jerichower Land verhängte Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof bestätigt. Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Straathofs Anwälten ab. Das von der Kreisverwaltung verhängte Verbot der Tierhaltung gegen einen der größten Schweinehalter Deutschlands habe sich auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig erwiesen, begründete das Gericht.

Das Verbot richtet sich gegen Straathof persönlich. Ihm werden Qualzucht und das Töten von Ferkeln ohne vernünftigen Grund vorgeworfen. Als Geschäftsführer mehrerer Firmen betreibt er allein sechs Standorte im nördlichen Sachsen-Anhalt, so im Jerichower Land und in der Altmark.

Gegen den Beschluss haben Straathofs Anwälte gestern noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt, bestätigte eine Straathof-Sprecherin auf Volksstimme-Anfrage. Bis ein Urteil zum Tierhaltungsverbot fällt, kann noch einige Zeit vergehen. Die Richter räumten gestern ein, dass ein solches Verbot für Straathof ein erheblicher Eingriff in seine Grundrechte darstelle.