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Beschattung durch Detektive Mitarbeiter-Überwachung hat Grenzen

Krankgeschrieben und ausspioniert: Ein Chef setzt einen Detektiv auf
eine Beschäftigte an, um zu prüfen, ob sie wirklich krank ist. Die
höchsten deutschen Arbeitsrichter nehmen sich des Falles an - und
sprechen ein Machtwort zum Thema Mitarbeiter-Überwachung.

Von Annett Gehler 20.02.2015, 01:18

Erfurt (dpa) l Eine Frau verlässt einen Waschsalon, ein anderes Mal liebkost sie einen Hund oder wartet an einem Fußweg. Solche banalen Szenen aus dem Alltagsleben schafften es jetzt bis vor das höchste deutsche Arbeitsgericht. Denn es waren heimliche Aufnahmen eines Detektivs, der eine kranke Sekretärin in Münster beschattet hatte.

Im Auftrag ihres Chefs, der an dem Bandscheibenvorfall seiner Mitarbeiterin zweifelte, hatte der private Ermittler die Frau an vier Tagen im Februar 2012 beobachtet - auch mit der Videokamera.

"Keiner will sich auf eine derartige Weise observieren lassen", sagte der Anwalt der Frau, Christian Bock, am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Sekretärin, die inzwischen längst nicht mehr in dem kleinen Metallbetrieb tätig ist, hatte ihren früheren Arbeitgeber auf 10 500 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Die Observation habe nur einem Zweck gedient, meinte ihr Anwalt: einen lästig gewordenen Arbeitnehmer möglichst ohne Abfindung loszuwerden. "Meiner Mandantin geht es um Genugtuung."

Arbeitnehmern steht Entschädigung zu

Diese bekam die Klägerin in der letzten Instanz allerdings nicht in dem von ihr erhofften Maß. Die obersten Arbeitsrichter erklärten zwar ihre Beobachtung durch einen Detektiv für unrechtmäßig, weil es keinen berechtigten Anlass dafür gegeben habe. Jedoch gestand auch das Erfurter Gericht der Frau nicht mehr als die 1000 Euro Schmerzensgeld zu, die bereits das Landesarbeitsgericht Hamm für angemessen hielt.

Der Spruch der Bundesrichter setzt dem Detektiveinsatz in der Arbeitswelt enge Grenzen - und gesteht Arbeitnehmern generell bei unerlaubten Überwachungen eine Entschädigung zu. Zur Höhe derartiger Zahlungen äußerte sich das Gericht aber nicht. "Wir sind nicht der Bundesgerichtshof, der für Strafen zuständig ist", stellte der Vorsitzende Richter des achten Senats, Friedrich Hauck, dazu klar.

Der Anwalt der Klägerin hatte sich auch ein klares Wort zu den Strafen bei derartigen Rechtsverstößen erhofft. Nur ein deutliches Sanktionsgeld sei ein Signal an alle Arbeitgeber, dass sie so nicht mit ihren Arbeitnehmern umgehen könnten, hatte Bock in Erfurt argumentiert.

Die Anwältin des verklagten Betriebs, Bettina von Buchholz, hielt dagegen: Arbeitgeber müssten auch künftig im Zweifelsfall die Möglichkeit zur Überprüfung von Krankschreibungen haben.

"Kein Arbeitgeber macht sich die Entscheidung leicht, einen Detektiv einzuschalten, um eine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen", erklärte Bettina von Buchholz. Denn im für die Unternehmen schlimmsten Fall würden die Gerichte eine Kündigung des betreffenden Mitarbeiters für unwirksam erklären. Dann müsste das Unternehmen neben den Ausgaben für die Dienste des Detektivs auch noch wahrscheinlich hohe Abfindungskosten tragen.

Zu dem großen Interesse an dem Fall und der Gerichtsverhandlung und den vielen Kameras und Mikrofonen im Erfurter Verhandlungssaal hatte sich der Vorsitzende Richter auch seine ganz eigenen Gedanken gemacht. "Vielleicht sind viele Arbeitnehmer von dieser Situation betroffen?", fragte er - und fügte hinzu: "Ich hoffe es nicht."