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Neues Meldegesetz Vermieter-Bescheinigung wird Pflicht

21.02.2015, 01:22

Frankfurt/Main (dpa) l Zum Jahresende hin tritt ein neues bundesweites Meldegesetz in Kraft. Darin wird eine Regelung wieder eingeführt, die Scheinanmeldungen verhindern soll: Der Vermieter muss bestätigen, wer in seiner Wohnung lebt. Darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus Grund Hessen, hin. Das war bereits bis 2002 schon einmal Pflicht, wurde dann aber abgeschafft.

Mit Inkrafttreten der Regelung zum 1. November müssen Mieter, die eine Immobilie neu beziehen oder diese verlassen, das innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde melden. Der Vermieter oder Verwalter wiederum muss das innerhalb von ebenfalls zwei Wochen mit einer Erklärung in schriftlicher oder elektrischer Form bestätigen. Diese Information geht an die meldepflichtige Person sowie an die zuständige Meldebehörde. In dem Schreiben stehen neben Namen und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung sowie die Information, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt, das Datum und der Name der meldepflichtigen Person.

Versäumt der Mieter die Meldefrist sowie der Vermieter und Verwalter das Ausstellen der Bestätigung, drohen beiden Seiten Bußgelder von bis zu 1000 Euro. Bis zu 50 000 Euro Strafe sind möglich, wenn eine Person nur zum Schein in der Immobilie angemeldet wird. Das neue Meldegesetz sollte eigentlich zum 1. Mai in Kraft treten, wurde aber auf 1. November verschoben.